Die Verbraucherzentrale Nordrhein Westphalen bekräftigt, dass online durchgeführte Corona-Tests im Alltag keine Gültigkeit haben. Zusätzlich werden die wichtigsten Fragen dazu beantwortet.
Wichtige Fragen und Antworten
Wer einen negativen Corona-Test im Rahmen der 3G-Regel benötigt, stößt im Internet schnell auf Online-Fernüberwachungs-Testangebote. Bescheinigungen aus solchen Tests sind am Arbeitsplatz oder in der Bahn jedoch nicht gültig. “Eine bloß videoüberwachte Selbsttestung ist nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben nicht ausreichend”, sagt Arne Weinberg, Jurist für Gesundheitsrecht bei der Verbraucherzentrale NRW. Zusätzlich beantwortet der Experte die wichtigsten Fragen zum Online-Corona-Test.
Gesundheitsministerien warnen, dass online ausgestellte Testbescheinigungen ungültig seien, da die digitale Überwachung von Selbsttestungen nicht die notwendigen Anforderungen erfülle. Warum reichen diese Tests nicht aus?
Arne Weinberg: Nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundes entsprechen Antigen-Tests zur Eigenanwendung nur dann den gesetzlichen Bestimmungen, wenn ihre Durchführung von Fachpersonal vor Ort überwacht wird. Anerkannte Stellen, die solche Tests überwachen dürfen, sind insbesondere zugelassene Testzentren, Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Doch auch diese Stellen dürfen Selbsttests bislang nur in Präsenz beaufsichtigen, nicht über das Internet.
Welche Konsequenzen drohen, wenn man sich eine solche Testbescheinigung ausstellen lässt?
Arne Weinberg: Zunächst gehen Verbraucher durch die Verwendung einer ungültigen Bescheinigung das Risiko ein, dass ihnen im Rahmen der 3G-Regel am Arbeitsplatz oder in Bus und Bahn der Zugang verwehrt wird. Dies kann nicht nur ernstzunehmende arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Abmahnung oder Gehaltskürzung nach sich ziehen, sondern wird auch mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet.
Wo benötigen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Testnachweis?
Arne Weinberg: Überall dort, wo die 2G-plus-Regel gilt, beispielsweise in einigen Fußballstadien oder bei großen Feiern und Karnevalsveranstaltungen in Innenräumen. Manche Bundesländer, etwa Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, haben die 2G-plus-Regel auch für Gastronomie und Fitnessstudios vorgeschrieben. Geimpfte, die schon ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben, sind davon jedoch ausgenommen.
Fazit: Die online angebotenen Corona-Tests sind nur für die eigene Anwendung teilweise nützlich. Sollten hier Kosten anfallen, lassen Sie sich nicht darauf ein, sondern steuern Sie einfach das nächstgelegene Testzentrum an.