Drohnen mit Konfliktpotenzial
Egal ob für eindrucksvolle Luftbilder oder spektakuläre Flugmanöver, Drohnen werden immer beliebter. Kein Wunder, schließlich werden die unbemannten Fluggeräte auch immer günstiger, lassen sich kinderleicht fliegen und warten mit neuen Kamera-Funktionen auf. Laut einer Erhebung des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) schwirren inzwischen rund 500.000 Drohnen durch den deutschen Luftraum, fast 96 Prozent davon von Hobbypiloten gesteuert. Entsprechend steigt das Konfliktpotenzial mit Unbeteiligten, denn das Regelwerk für Drohnenpiloten ist kompliziert. Besonders Themen wie Datenschutz und Privatsphäre sorgen immer wieder für Streit.
Dazu kommt: Seit dem 31. Dezember 2020 gelten EU-weit neue Regelungen für den Betrieb von Drohnen. Sie betreffen praktisch alle, die eine Drohne zu Hause haben und privat nutzen. So wird beispielsweise auch für Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm ein Führerschein zur Pflicht. Außerdem entsteht ein kompliziertes Klassifizierungssystem. IMTEST klärt in diesem Artikel die zehn wichtigsten Fragen zur privaten Drohnennutzung.
Was lässt sich mit einer Drohne alles machen?
Vor allem zwei Dinge: pilotieren und Fotos schießen. Moderne Modelle sind ausdauernder, schneller und beweglicher als noch vor einigen Jahren. Dabei ist die Steuerung kinderleicht. Durch moderne Technik ist es beispielsweise nahezu ausgeschlossen, dass Drohnen ins Trudeln geraten, abstürzen oder sich zu weit entfernen – die Fluggeräte kann wirklich jeder steuern, ohne einen Absturz befürchten zu müssen. Mit einer Kamera bestückt lassen sich zudem wundervolle Bilder aus der Luft knipsen, etwa vom eigenen Grundstück oder im Urlaub von der Natur. Auch verfolgende oder andere spektakuläre Kamerafahrten „von oben“, die bis vor Kurzem professionellen Film-Crews vorbehalten waren, sind mit erschwinglichen Drohnen bereits möglich.
Darf man mit Drohnen überall fliegen?
Nein. So darf der Pilot nicht in Sperrzonen wie Kraftwerken oder militärischen Bereichen starten, landen oder fliegen. Tabu sind zudem Menschenansammlungen, Industrieanlagen, Autobahnen, Bahngleise, Krankenhäuser, Naturschutzgebiete, Verfassungsorgane, Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften sowie Gebiete in der Nähe von Flughäfen. Fremde Grundstücke dürfen nur mit Einverständnis des Eigentümers überflogen werden. Im Internet gibt es spezielle Karten, die zeigen, wo das Fliegen erlaubt ist, etwa map2fly.de. Der Drohnenpilot muss zudem in der Regel Sichtkontakt zur Drohne wahren. Nicht erlaubt sind Hilfsmittel wie Fernglas oder Monitor. Die Drohne darf also nur so hoch und weit geflogen werden, dass eine sichere Steuerung gewährleistet ist – maximal jedoch 120 Meter.
Ist es erlaubt, für Panorama-Aufnahmen Landschaften von oben zu fotografieren?
Bilder von Landschaften, die nicht in einer Flugverbotszone liegen (siehe vorige Frage), dürfen ohne Erlaubnis aufgenommen und veröffentlicht werden. Drohnenpiloten müssen allerdings das Persönlichkeitsrecht und damit das Recht am eigenen Bild fotografierter Mitmenschen respektieren. Sind Personen eindeutig zu erkennen, dürfen Aufnahmen ohne ihr Einverständnis nicht veröffentlicht werden.
Darf ich einen Stein nach der Drohne werfen?
Nein, selbst wenn Sie sich von einer Drohne bedroht oder belästigt fühlen. Rufen Sie stattdessen die Polizei.
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