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Verbraucherrechte 2022: Jetzt mit Kündigungs-Knopf

Viele Verträge sind ab März 2022 ganz einfach online per Knopfdruck kündbar.

Finger drückt roten Reset-Knopf
Finger touch on red emergency stop switch and reset for control machine © iStock

Die Rechte von Verbrauchern werden im neuen Jahr nachhaltig gestärkt. Besonders im Fokus der Maßnahmen ist der neue Button für die Kündigung von Online-Verträgen.

Schneller zur Kündigung

Neue Verträge, die ab dem 01. März 2022 geschlossen werden, unterliegen dann generell kürzeren Kündigungsfristen. Verbraucher können nach der angegebenen Mindestvertragslaufzeit innerhalb von einem Monat kündigen und sind etwa bei Handy- oder Energieverträgen nicht automatisch für ein weiteres Jahr gebunden. Zusätzlich müssen Anbieter, die den Abschluss von Laufzeitverträgen über ihre Homepage anbieten, ab 1. März 2022 auch einen Kündigungsbutton auf ihren Webseiten einrichten. So sollen online abgeschlossene Verträge, wie zum Beispiel eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder ein Zeitschriften-Abo, schneller und leichter gekündigt werden können.

Der Verbraucherschutz hält diesen Schritt – neben zahlreichen weiteren Änderungen der Verbraucherrechte in 2022 – für besonders wichtig. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW: “Die Verbraucher können sich über einige Neuerungen im kommenden Jahr freuen. Vor allem bei Vertragsabschlüssen sinken die Hürden für Kündigungen deutlich. Und neue Regelungen zum Recycling von Elektrogeräten oder die Pfandpflicht auf Einwegflaschen aus Kunststoff erleichtern einen nachhaltigen Umgang mit wertvollen Ressourcen.”



Änderungen bei Rente und e-Autos

Auch das Bezahlen beim Laden von E-Autos wird schon sehr bald deutlich einfacher. Denn bis Mitte 2023 müssen Ladesäulen neben der Barzahlung auch endlich Kartenzahlungen akzeptieren. Auch im Bereich Gesundheit gibt es Änderungen. So wird zum Beispiel ab Januar das elektronische Rezept Pflicht für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Und es gibt mehr Geld für bestimmte Leistungen in der Pflege. Ebenfalls positiv zu bewerten: Im neuen Jahr wird der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge etwa bei der Entgeltumwandlung für alle Verträge zur Pflicht. Bisher galt die Zuschusspflicht nur für Neuverträge, jetzt auch für Bestandsverträge. Zudem ist der Pfändungsschutz ab Januar 2022 verbessert. Nun wird nicht nur der Bedarf der Schuldner und deren Familien berücksichtigt, sondern auch der anderer Personen, die mit im Haushalt wohnen.



Boris Connemann

Nach seiner Ausbildung bei der DATEV eG hatte Boris Connemann die Möglichkeit sein Hobby zum Beruf zu machen: Als Redakteur bei einer großen deutschen Zeitschrift für Tests von Computer- und Videospielen war er in der Hauptsache für den Bereich der Spielekonsolen und deren aktuell verfügbarer Software verantwortlich. Nach 12 Jahren zog es Boris dann in die Welt der Werbung mit der Aufgabe der Erstellung von Corporate Content und der digitalen Transformation großer Marken, unter anderem für Telefónica und Volkswagen Nutzfahrzeuge. Sein ganzes Herz schlug und schlägt allerdings nach wie vor für die bunte Welt der Videospiele und der dazugehörigen Hardware. Als erste Anlaufstelle für seinen Freundes- und Bekanntenkreis hat Boris immer besten Rat auf Lager, wenn es um die Anschaffung neuer Spiele, Konsolen und digitaler Gadgets geht. Dabei hat er stets ein Auge auf die großen Versprechen der Hersteller und zieht die rote Karte, wenn unnötige Mikrotransaktionen bei einem Vollpreistitel, ärgerliche Bugs oder mangelnde Qualität den Spielspaß behindern. Sie erreichen ihn via E-Mail.