Kampf der Giganten: Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Bundesnetzagentur können sich nicht auf die Geschwindigkeit einer Internet-Grundversorgung einigen. Nun schlägt eine Partei einen neuen Kompromiss vor.
Internet-Downloadraten von 10 Mbit/s sind laut der vbzv zu wenig
Die Rechtsverordnung zum Geschwindigkeit des Internet in Privathaushalten ist seit geraumer Zeit Diskussionspunkt bei Behörden und Verbraucherschützern. Die Bundesnetzagentur schlug eine Datenübertragungsrate von zehn MBit pro Sekunde vor. Diese sollte in allen Privathaushalten Einsatz finden können. Der Upload läge laut diesen Richtlinien bei 1,3 Mbit pro Sekunde und die Latenz bei rund höchstens 150 Millisekunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vbzv) schlägt aufgrund der zur Verfügung gestellten Datenlage vor, die Mindestbandbreite im Download zunächst auf 30 Mbit/s festzulegen. Dieser Wert entspricht auch der Beschlussempfehlung zur aktuellen TKG-Novelle, den der federführende Wirtschaftsausschuss im Deutschen Bundestag eingebracht hat.
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Neue Verordnung ab 1. Juni 2022?
“Die Bundesnetzagentur hat mit ihren Vorschlägen einen transparenten Prozess zur Konkretisierung der Mindestanforderungen an die Breitband-Grundversorgung gestartet”, sagt Susanne Blohm, Referentin im Team Digitales und Medien des vzbv. Bei der Festlegung der Geschwindigkeiten sei allerdings noch Luft nach oben. “Dass üblicherweise mehrere Personen in einem Haushalt leben und häufig gleichzeitig das Internet nutzen, ist nicht einkalkuliert. Es müssen objektive Daten für die Bemessung der genutzten Mindestbandbreite erhoben werden”, so Blohm. Die neue Verordnung tritt nach der Zustimmung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, dem Bundestagsausschuss Digitales und dem Bundesrat am 01. Juni 2022 in Kraft. Noch können allerdings das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie der Bundestagsausschuss Digitales den Vorschlag der vbzv ablehnen.