Die beste Motorradkleidung für schönes und schlechtes Wetter? IMTEST kennt die Antworten. Was gibt es Schöneres als eine Motorradtour über einsame Landstraßen bei bestem Wetter? Da es in der Realität aber auch mal regnet und die Straßen hierzulande selten wirklich leer sind, braucht der Biker Schutzkleidung.
Ist Motorradkleidung wirklich notwendig?
Im Sommer sieht man es immer wieder: Motorradfahrer in Jeans und T-Shirt, manchmal gar in kurzen Hosen. Klar, meistens geht es gut, glücklicherweise endet ja nicht jede Tour mit einem Unfall beziehungsweise Sturz. Auf der anderen Seite: Ist eine ordentliche Schutzkleidung wirklich so teuer, so mühsam anzulegen und so unbequem, dass man darauf getrost verzichten kann? Nein. Denn bereits ein Sturz mit niedriger Geschwindigkeit führt zu wirklich unschönen Schürfwunden oder noch schlimmeren Verletzungen.
Die im Alltag so wunderbar robuste Jeans hat rauem Asphalt kaum etwas entgegenzusetzen, und wenn auch noch auf Handschuhe verzichtet wurde, wird es richtig übel: Da man bei einem Sturz instinktiv mit den Händen Halt sucht, sind diese ganz besonders gefährdet, nicht selten bleiben da Fingernägel auf der Strecke. Der langen Rede kurzer Sinn ist folgender: Auch wenn viele glauben, dass es immer nur die anderen erwischt, sollte man einfach konsequent sein und sich – selbst im Hochsommer – von Kopf bis Fuß schützen. Das dürfte einem die eigene Haut doch wert sein.
Helme: Die wichtigsten Schutzelemente beim Motorradfahren
Ein Helm verringert das Risiko, einen Verkehrsunfall nicht zu überleben, um immerhin 40 Prozent, sowie die Wahrscheinlichkeit, ein Schädel-Hirn-Trauma zu erleiden, um rund 70 Prozent. Daher ist das Tragen eines “geeigneten Schutzhelms” beim Motorradfahren in Deutschland seit 1976 vorgeschrieben, die Nichtbeachtung der Helmpflicht wird mit einem Bußgeld in Höhe von (vergleichsweise moderaten) 15 Euro geahndet. Und im Falle eines Unfalls können Schmerzensgeldforderungen sowie Schadensersatzansprüche massiv herabgesetzt werden, wenn kein Helm getragen wurde.
Doch was ist eigentlich ein “geeigneter Schutzhelm” im Sinne des Gesetzes? Nun, ein Motorradhelm gilt in jedem Fall als geeignet, wenn er die brandneue Prüfnorm ECE 22.06 erfüllt, die ab Juni 2022 in Kraft tritt. Sie löst nach fast 20 Jahren die Vorgänger-Regelung ECE 22.05 ab. Ab Juni 2022 dürfen Motorradhelme nur noch nach der neuen Prüfnorm ECE 22.06 geprüft, ab Juni 2023 dann keine Helme mehr nach einer älteren Norm produziert und ab Anfang 2024 voraussichtlich auch nicht mehr verkauft werden.
Dies alles betrifft jedoch nur die Hersteller und nicht den Verbraucher. Der sollte bei einer Neuanschaffung freilich nur einen Kopfschutz nach ECE 22.06 kaufen. Wer aber noch einen Helm nach alter Norm besitzt, darf diesen auch weiterhin benutzen. Da ein Helm altert, womit seine Schutzwirkung nachlässt, sollte man sich ohnehin nach fünf bis sieben Jahren einen neuen zulegen. Durch diesen “natürlichen” Erneuerungszyklus werden die alten Helme also mit der Zeit aus dem Straßenverkehr verschwinden. Im Übrigen sollte ein Motorradhelm auch nach einem Unfall, oder wenn er auf andere Weise einen Schlag erhalten hat, ersetzt werden. Denn wenn die Außenschale oder das energieabsorbierende Material im Inneren – oft unsichtbar – beschädigt wurde, kann der Helm keinen ausreichenden Schutz mehr bieten.
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