Das 9-Euro-Ticket befähigt jede Person dazu, im deutschen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) 30 Tage lang für einen Preis von neun Euro zu reisen. IMTEST beantwortet die wichtigsten Fragen zum 9-Euro-Ticket und verrät, wie Sie sich damit sogar sozial engagieren können.
1. Ist das Kontingent an 9-Euro-Tickets begrenzt?
Nein, absolut nicht. Es gibt zwar inzwischen erste Anzeigen auf Verkaufsportalen wie eBay Kleinanzeigen. Doch eine wirkliche Knappheit an 9-Euro-Tickets wird es nie geben. Das Kontingent ist unbegrenzt und kann unabhängig von Staatszugehörigkeit und Wohnsitz gekauft werden.
2. Gelten regionale Abonnements nun bundesweit?
Diese Frage stellen sich aktuell alle diejenigen, die privat oder über ihren Arbeitgeber ein Abonnement abgeschlossen haben. Laut einer Studie von Statista aus dem Jahr 2017 sind immerhin knapp 51 Prozent der über 18-jährigen Befragten im Besitz eines Monats-, Jahres- oder Dauerabos. Diese dürfen sich jetzt glücklich schätzen: Zum einen vergünstigt sich jedes Abo auf neun Euro, zum anderen gilt dieses bundesweit in jedem Verkehrsverbund und in Regionalzügen.
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3. Verlieren bestimmte Abos ihre Einschränkungen?
Ja. Es gibt bestimmte Abonnements, die zeitlich eingeschränkt sein können, beispielsweise zu den Stoßzeiten des Berufsverkehrs. Darunter fallen Seniorentickets oder auch Teilzeit-Abos. Mit dem Start des 9-Euro-Tickets am 1. Juni fällt diese Beschränkung auf, ebenso wie Einschränkungen durch Tarifzonen.
Anders hingegen verhält es sich mit der Personenmitnahme-Regelung. Befähigt ein Abo zur Mitnahme einer weiteren Person an bestimmten Tagen, so gilt dies weiterhin nur in diesem Verkehrsverbund.
4. Ist das 9-Euro-Ticket übertragbar?
Direkt nach Erwerb des Tickets muss dieses mit dem Namen in Druckschrift personalisiert oder beim elektronischen Kauf eingetragen werden. Dies ist natürlich auch für weitere Personen, wie etwa Kinder möglich.
Von der gemeinnützigen Initiative “Sorge Weniger” wird außerdem dazu aufgerufen, als Ticketpate ein zusätzliches 9-Euro-Ticket zu kaufen. Dieses kann einem Menschen zur Verfügung gestellt werden, der sich dieses nicht leisten kann.
5. Welche Verkehrsmittel sind ausgeschlossen?
Neben Regionalzügen der Deutschen Bahn bieten auch private Anbieter, wie zum Beispiel Metronom oder Abellio das 9-Euro-Ticket an oder akzeptieren dieses aus deutschlandweitem Erwerb.
Vorsicht ist bei Fähren geboten. Gehören diese dem städtischen Verbund an, wie in Hamburg oder Berlin, so gilt das 9-Euro-Ticket. Nach Helgoland, Norderney oder Amrum kann man mit dem Ticket jedoch nicht übersetzen. FlixTrains, FlixBusse und Nachtzüge sind ebenfalls ausgeschlossen. Und wie vermutlich bekannt: ICE, IC, EC und ECE zählen natürlich nicht zum Regionalverkehr.
6. Wer oder was darf mitgenommen werden?
Kinder im Alter bis einschließlich fünf Jahren fahren kostenlos mit. Anders hingegen verhält es sich mit Hunde oder Fahrrädern. Für diese gelten die regulären Preise je nach Strecke oder Verkehrsverbund.
7. Wie plane ich eine Reise mit dem 9-Euro-Ticket?
Für die Reiseplanung gibt es zwei Möglichkeiten: In der Suchmaske der Deutschen Bahn kann voreingestellt werden, dass ausschließlich Regionalbahnen und anderer Nahverkehr berücksichtigt werden soll.
Ein weiterer Tipp ist die Website direkt.bahn.guru. Gibt man in das Suchfeld oben rechts den Startbahnhof ein, gibt die Website aus, wie lange welches Reiseziel entfernt ist. Allerdings: Die frei erhältliche Software unterscheidet nicht zwischen Fern- und Nahverkehr. Sicher ist man daher eher mit der Suchmaske der Deutschen Bahn.
8. Wird mit dem 9-Euro-Ticket auch das Bahn-Angebot ausgebaut?
Die Sorge, dass die bestehende Infrastruktur der Nachfrage nicht Stand halten wird, ist berechtigt und wird bereits viel diskutiert. So werden Vergleiche mit maßlos überfüllten Zügen in Indien gezogen, die für Reisende dort nicht nur unangenehm, sondern auch lebensgefährlich sind. Solch drastische Ausmaße sind kaum zu erwarten, doch mit entsprechen vollen Zügen muss gerechnet werden. Betreiber von Nahverkehrszügen raten dazu, die sonst bereits stark ausgelasteten Strecken zu meiden. Viele Verbände wie zum Beispiel in Augsburg und Nürnberg mobilisieren zusätzlich zur aktiven Bahnflotte alte Modelle, die teils nicht barrierefrei sind. Der unten abgebildete Bus aus dem Jahr 1926 zählt natürlich nicht dazu.
9. Gab es schon mal eine solche Aktion?
Ja, 1995 wurde zur besseren Auslastung des Nahverkehrs an Wochenenden das sogenannte 15-D-Mark-Ticket eingeführt. Auch als Schönes-Wochenende-Ticket bekannt, wurde es erst 2019 aus dem Verkauf genommen. Das Ticket befähigte bei der Einführung bundesweit Fahrten in S-Bahnen, Regionalbahnen und Regional-Expressen zwischen Samstag, 00:00 Uhr und Sonntag, 24:00 Uhr für 15 D-Mark.
10. Was hat es mit der Diskussion um Sylt auf sich?
Im Netz kursiert die Befürchtung, dass die wohlhabende Nordseeinsel durch das 9-Euro-Ticket von Tagestouristen und linkspolitischen Demonstrierenden überrannt werden wird. Ob das tatsächlich eintritt, weiß aktuell niemand. Zumal die Kosten für Unterkunft, Kurtaxe und Verpflegung durch das Monatsticket nicht geschmälert werden. Außerdem: Mit dem 9-Euro-Ticket erreicht man kostengünstig neben Sylt viele andere sehenswerte Ziele und Strecken.
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