Ein Bier wird schon nicht schaden. Oder auch ein zweites. Mit diesen Gedanken endet die Heimfahrt mit dem Auto viel zu häufig viel zu tragisch. Selbst wenn beim betrunkenen Fahren niemand zu Schaden kommt, ist das Führen eines motorisierten Fahrzeugs ab 1,1 Promille eine Straftat. Was denken die autoliebenden Deutschen über die Promille-Regeln und ab wann sollte man statt dem Auto lieber Öffentliche Verkehrsmittel nutzen?
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Zur Erinnerung nochmal die wichtigsten Regeln zum Thema Alkohol am Steuer. Bleibt die Blutalkoholkonzentration unter 0,3 Promille, drohen keine Konsequenzen. Ein leichtalkoholisches Getränk ist demnach unbedenklich, eröffnet jedoch die Möglichkeit zu Alkoholkonsum trotz Autofahrens. Zwischen 0,5 und 1,09 Promille entsteht bei Gefährdung eines Beteiligten oder auffälligem Fahrverhalten eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr. In diesem Fall ist ein Bußgeld zwischen 500 und 1.500 Euro, ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten sowie zwei Punkte in Flensburg möglich. Die Anordnung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), auch Aufbauseminar genannt, erfolgt in der Regel erst ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille.
Alkohol am Steuer für vier von fünf inakzeptabel
Um ein Gefühl für die Akzeptanz der Bürger für diese Regeln zu bekommen, hat der TÜV-Verband im Februar 2022 eine Befragung in Auftrag gegeben. Befragt wurden dabei 1.000 Personen zwischen 16 und 75 Jahren. Die Fragen dabei lauteten „Wie gefährlich sind Ihrer Meinung nach folgende Einflüsse beim Autofahren für die Sicherheit im Straßenverkehr?“ und „Sollte Ihrer Meinung nach beim Autofahren generell ein absolutes Alkoholverbot gelten?“ Gerade die Ergebnisse der zweiten Frage sind überraschend. 85 Prozent der weiblichen und 76 Prozent der männlichen Befragten befürworten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Auch stufen 79 Prozent der Befragten Alkohol als “sehr gefährlich” ein.
Die Ergebnisse stützen die Forderungen des TÜV-Verbandes. Beispielsweise lautet eine solche seit Jahre die Absenkung der Promillegrenze für eine Anordnung zur MPU auf 1,1 statt wie bisher 1,6. Übrigens: Die Regeln gelten auch für sogenannte motorisierte Kleinstfahrzeuge wie E-Scooter und E-Bikes.