Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio plant eine Abgleichung der Meldedaten. Dadurch sollen Nicht-Zahler und Schwarz-Seher ausfindig gemacht werden. Es ist bereits der dritte Abgleich innerhalb von zehn Jahren.
Qualität und Vielfalt für alle – damit wirbt der öffentliche Rundfunk und rechtfertigt gleichzeitig damit seine Gebühren. Den Betrag von 18,36 Euro muss nämlich jeder Haushalt zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Personen er umfasst. Eine Ermäßigung oder Befreiung dieser Gebühren ist unter bestimmten Umständen allerdings möglich.
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Rundfunkgebühren wichtigste Einnahmequelle
Für den Abgleich sollen ausgewählte Daten der Einwohnermeldeämter von volljährigen Personen mit den Bestandsdaten abgeglichen werden. Jeder, der nicht zugeordnet werden kann, soll ab dem 10. Januar 2023 angeschrieben werden.
Dabei soll der Beitragsservice den Angeschriebenen raten, sich zeitnah zurückzumelden und die benötigten Informationen zu übermitteln. Dies kann sowohl online als auch über das Antwortformular passieren. Ist man bereits gemeldet und zahlt die Gebühren, sollen die entsprechenden Daten sofort gelöscht werden. Reagieren Personen nicht, werden sie automatisch rückwirkend zum Einzugsdatum für den Beitragsservice von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio angemeldet. So könnte es auch passieren, dass man doppelt zahlt.
Für ARD, ZDF und das Deutschlandradio sollen diese Gebühren die wichtigste Einnahmequelle darstellen. Allein letztes Jahr sollten dadurch acht Milliarden Euro zusammengekommen sein, 90 Prozent davon aus Privathaushalten.
Der Beitragsservice ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hervor, die bis dahin für den Einzug der Rundfunkgebühren verantwortlich war. Der Einzug dieser Gebühren zieht immer wieder Kritik auf sich, sodass es in der Vergangenheit auch viele Klagen dagegen gegeben hat. Die meisten blieben jedoch erfolglos.
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