Die EU, genau genommen das Europäische Parlament, hat am 10. November die Richtlinie NIS2-Richtlinie verabschiedet. Darin wird verlangt, dass sich Personen verifizieren müssen, die eine neue Domain registrieren wollen. Name und Telefonnummer sollen dabei erfasst werden. Jetzt müssen die EU-Staaten dem Entwurf noch zustimmen, dass allerdings als Formsache gilt. Bürgerrechtler dagegen kritisieren das Vorhaben.
Anonyme Domain-Registrierung – Schutz oder Gefahr?
Gegenüber netzpolitik.org sagte Tom Jenissen von der Digitalen Gesellschaft, er halte die Registrierung persönlicher Daten nicht wirklich für nötig hinsichtlich Sicherheit, Stabilität und Resilienz des Domain-Name-Systems (DNS). Denic, DNS-Registrierungsstelle und verantwortlich für .de, sieht das genauso: Die angebliche Notwendigkeit einer Registrierung, erst recht einer hinterlegten Telefonnummer sei nicht nachvollziehbar und nicht belegt.
Stattdessen gefährde die neue Regelung die Anonymität des Internets und damit beispielsweise Aktivisten und investigative Journalisten. Sie hätten dann gegebenenfalls für ihre Enthüllungen, Haftstrafen und Prozesse zu erwarten, wie etwa im Fall von Julien Assange, sagte dazu der EU-Parlamentarier Patrick Breyer. Zudem geht er davon aus, dass die bislang weltweit einzigartige Pflicht zur Registrierung von autokratischen Regimen wie dem Iran, China und Russland schnell und gerne übernommen würde.
Als Schutzmaßnahme gegen Daten-Klau, Doxing, Stalking im Netz und Co. sieht Breyer hingegen allein die digitale Anonymität als wirksame Maßnahme.
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Position der EU
Doch die Mehrheit im Europäischen Parlament hat Breyer und seine Fraktion überstimmt. Denn sie hält die neue Richtlinie für notwendig, um wirksame Terrorismus-Bekämpfung in der EU betreiben zu können. Auch soll somit die digitale Infrastruktur der EU vor Hacker-Angriffen geschützt werden.
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