Telefonische Krankschreibungen sollen bis Ende März 2023 weiter möglich sein, so der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der Ärzte, Krankenkassen und Kliniken. Für bis zu sieben Tage können Versicherte mit leichten Atemweg-Beschwerden dann am Telefon frei geschrieben werden. Dazu braucht es nicht mehr als ein kurzes Arztgespräch. Nach Ablauf einer Woche wäre dann maximal eine weitere telefonische Krankschreibung möglich. Ursprünglich war die Sonderregelung auf den 30. November 2022 begrenzt, nun wird sie über den Winter fortgeführt. Mediziner kritisieren allerdings die erneute Befristung. Sie halten die Telefon-Regelung für eine enorme Entlastung aller Betroffnen.
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Telefonische Krankschreibung für den Winter
Der BGA hingegen bleibt vorerst bei seiner Einschätzung, dass telefonische Krankschreibungen ein Sonderfall bleiben sollen. Er argumentiert, die Corona-Fallzahlen seien über den Winter kaum abschätzbar, zudem stehe die Grippe- und Erkältungssaison an. Daher hält er die telefonische Variante für nötig, um insbesondere chronisch Kranke vor Viren zu schützen.
Weitere Schutz-Maßnahmen
Dennoch wird aktuell die Aufhebung der Corona-Sicherheitsmaßnahmen diskutiert. Einzelne Bundesländer stoßen bereits vor, Bayern und Baden-Württemberg etwa haben die Isolationspflicht am 16. November abgeschafft. Einen Tag später folgte ihnen Schleswig-Holstein, Hessen denkt zumindest darüber nach. Das sehen nicht aller positiv. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel etwa sagte, sie sei erschrocken über den Alleingang der Bundesländer.
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