Der Kaffee auf dem Weg zur Bahn, das Brötchen in der Mittagspause oder der Döner auf dem Heimweg. Wer Lebensmittel unterwegs konsumiert, kommt in den meisten Fällen nicht um Verpackungsmüll herum. Denn Mehrweglösungen sind noch rar und gleichzeitig so wirkungsvoll im Kampf gegen die Klimakrise. Neben anderen Gesetzesänderungen gilt ab 2023 die Mehrwegpflicht – IMTEST verrät, was diese bedeutet und wer davon befreit ist.
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Was können Kaffeemaschine, Toaster und Wasserkocher?
Für Verbraucher bedeutet die Mehrwegpflicht vor allem, dass sie deutlich einfacher klimaschonend konsumieren können. Den meisten Aufwand haben zum Jahreswechsel gastronomische Betriebe aller Art, welche ihr Angebot auch zum Mitnehmen verkaufen. Cafés, Restaurants, Kantinen und auch Tankstellen müssen also künftig, um die Mehrwegpflicht einzuhalten, für Speisen und Geträke wiederverwendbare Behälter anbieten. Dabei ist das Verlangen eines Pfandes erlaubt, sofern dieser bei Rückgabe wieder ausgegeben wird.
Mehrwegpflicht: Diese Betriebe sind ausgenommen
Laut der Infoseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz darf das Angebot im Vergleich zu Einwegverpackungen nicht mehr kosten. Ausgenommen von der Mehrwegpflicht sind kleine Betriebe, die nicht mehr als fünf Personen beschäftigen und eine Verkaufsfläche von weniger als 80 Quadratmeter haben. Dönerläden oder andere Imbisse dürften dazu zählen, allerdings gilt die Ausnahmeregelung nicht für große Ketten, die beispielsweise kleine Filialen betreiben.
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Doch auch für diese Ausnahmen wird umweltbewussten Konsumenten eine Alternative geboten. Laut Gesetzgebung müssen die von der Pflicht ausgenommenen Betriebe mitgebrachte Behälter – beispielsweise Dosen oder To-Go-Becher – als solche akzeptieren und Speisen und Getränke darin ausgeben.
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