Die Bundesnetzagentur hat den Breitbandbericht für Deutschland 2022 vorgelegt. Die Ergebnisse sind dabei ernüchternd. Beim Mobilfunk erhielten gerade einmal drei Prozent der Nutzenden die vertraglich vereinbarte Datenübertragungsrate. 23,2 Prozent bekamen immerhin die Hälfte dessen, was ihnen versprochen worden war.
Beim Festnetz sieht es zwar besser aus, aber längst nicht gut. Hier konnte die Bundesnetzagentur bei 84,4 Prozent der Nutzenden immerhin mindestens die Hälfte der vereinbarten Übertragungsrate nachweisen. Doch nicht einmal bei der Hälfte der Kunden erfüllen Festnetz-Anbieter ihre vertraglichen Verpflichtungen. Nur in 42,3 Prozent der Fälle wurden die vereinbarten Datenübertragungsraten voll erreicht oder überschritten.
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Internet verfügbar, aber Verträge werden nicht eingehalten
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass es bei dieser Untersuchung nicht um die generelle Verfügbarkeit von breitbandigen Internetzugangsdiensten in Deutschland geht. Sie habe lediglich untersucht, ob die vertraglichen Bestimmungen erfüllt würden, unabhängig davon, welches Datenvolumen in den jeweiligen Verträgen vereinbart war. Insgesamt sei zudem die Zufriedenheit der Deutschen mit ihren Internetanbietern relativ hoch. 70,8 Prozent der befragten bewerteten ihre Anbieter mit den Noten 1 bis 3. Im Vorjahr waren es allerdings noch 75,7 Prozent.
So ist die Kündigung möglich
Wer jedoch unzufrieden ist, kann per App überprüfen, ob sich der eigene Anbieter an die vereinbarte Datenrate hält. Sollte das nicht der Fall sein, kann das neue Telekommunikationsgesetz weiterhelfen. Damit können Nutzende “das monatliche Entgelt gegenüber ihrem Anbieter mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen”, so die Bundesnetzagentur in ihrer Pressemitteilung. Hinsichtlich der Untersuchungsergebnisse könnte das bedeuten: Ein Großteil der deutschen Internettarife könnten Kunden jederzeit kündigen.
Dazu ist es lediglich nötig, mit Hilfe der entsprechenden App nachzuweisen, dass eine “erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung” besteht “zwischen der tatsächlichen und der vertraglich vereinbarten Leistung”, so die Bundesnetzagentur. 30 Messungen müssten dabei an drei verschiedenen Kalendertagen stattfinden. Zur Unterstützung stellt die Agentur zudem in der App ein Messprotokoll zur Verfügung, das helfen soll, den Anspruch gegenüber dem Internetanbieter geltend zu machen.
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