Plastikgeschirr und viele weitere Produkte aus Kunststoff sind seit Juli 2021 ist verboten. Eine ganze Reihe von Plastikprodukten soll es demnach jetzt nicht mehr geben, darunter Trinkhalme, Einweg-Geschirr, Trinkbecher und Wattestäbchen aus Kunststoff.
Eine praktische Alternative?
Auf den ersten Blick ist nun der Griff zur vermeintlichen Öko-Variante ein fast logischer Schritt, um für Nachhaltigkeit zu sorgen und die Umwelt zu schützen. Also sind Produkte aus Naturfasern, wie etwa Bambus-, Reis- oder auch Weizenfasern doch eigentlich eine vernünftige und praktische Sache? Falsch gedacht! Denn der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt nun ausdrücklich vor der Verwendung von Trinkbechern und Essgeschirr aus genau diesen Materialien. Eine lange Reihe dieser Produkte sind überhaupt nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen, werden aber trotzdem seit Jahren in Handel angeboten. Denn das irrtümlich nachhaltige Geschirr enthält neben den natürlichen Materialien wie Reis sehr oft auch Kunststoffe. Verbraucher sind chancenlos und können nicht erkennen, ob es sich im ein reines Naturprodukt oder eine Kunststoffgemisch handelt.
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Verbraucherschutz mahnt zur Vorsicht
So können beispielsweise Kunststoffprodukte mit Bambusfasern beim Kontakt mit heißen Getränken oder Speisen gegebenenfalls krebserregendes Formaldehyd in die Nahrung absondern. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat solches Geschirr aus diesem Grund als ungeeignet für den Kontakt mit heißen Speisen und Getränken eingestuft. Die Verbraucherzentrale fordert nun Konsequenzen. Klaus Müller, vzbv-Vorstand, meint dazu: “Es ist ein Skandal, dass der Handel Verbraucherinnen und Verbrauchern weiterhin illegales und potenziell krebserregendes Plastik-Geschirr mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern anbietet. Das ist ein Versäumnis, das die Gesundheit der Verbraucher gefährdet.“
Geschirr wieder zurückgeben
Der Verbraucherschutz rät strikt davon ab, diese Art von Geschirr zu kaufen oder gar zu benutzen. Händler sind dazu verpflichtet, nicht zugelassene Produkte wieder zurückzunehmen und dem Kunden den vollen Kaufpreis zu erstatten. Da es sich rechtlich gesehen um mangelhafte Ware handelt, sollte es bei der Rückabwicklung zu keinerlei Problemen kommen. Weigert sich der Händler, den Kauf rückgängig zu machen, können Sie sich an den Verbraucherschutz wenden, um Ihr Recht durchzusetzen.