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Drohnen fliegen lassen: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Drohnen am Himmel: Für die einen ein Hightech-Spielzeug, für die anderen eine Bedrohung. Für den Streitfall und für uneingeschränkten Spaß sollten Nutzer ihre Rechte und Drohnen kennen.

Person steht hinter einer Drohne unter freiem Himmel.
Drohnen Fragen und Antworten © Getty Images

Drohnen mit Konfliktpotenzial

Egal ob für eindrucksvolle Luftbilder oder spektakuläre Flugmanöver, Drohnen werden immer beliebter. Kein Wunder, schließlich werden die unbemannten Fluggeräte auch immer günstiger, lassen sich kinderleicht fliegen und warten mit neuen Kamera-Funktionen auf. Laut einer Erhebung des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) schwirren inzwischen rund 500.000 Drohnen durch den deutschen Luftraum, fast 96 Prozent davon von Hobbypiloten gesteuert. Entsprechend steigt das Konfliktpotenzial mit Unbeteiligten, denn das Regelwerk für Drohnenpiloten ist kompliziert. Besonders Themen wie Datenschutz und Privatsphäre sorgen immer wieder für Streit.

Dazu kommt: Seit dem 31. Dezember 2020 gelten EU-weit neue Regelungen für den Betrieb von Drohnen. Sie betreffen praktisch alle, die eine Drohne zu Hause haben und privat nutzen. So wird beispielsweise auch für Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm ein Führerschein zur Pflicht. Außerdem entsteht ein kompliziertes Klassifizierungssystem. IMTEST klärt in diesem Artikel die zehn wichtigsten Fragen zur privaten Drohnennutzung.

Was lässt sich mit einer Drohne alles machen?

Vor allem zwei Dinge: pilotieren und Fotos schießen. Moderne Modelle sind ausdauernder, schneller und beweglicher als noch vor einigen Jahren. Dabei ist die Steuerung kinderleicht. Durch moderne Technik ist es beispielsweise nahezu ausgeschlossen, dass Drohnen ins Trudeln geraten, abstürzen oder sich zu weit entfernen – die Fluggeräte kann wirklich jeder steuern, ohne einen Absturz befürchten zu müssen. Mit einer Kamera bestückt lassen sich zudem wundervolle Bilder aus der Luft knipsen, etwa vom eigenen Grundstück oder im Urlaub von der Natur. Auch verfolgende oder andere spektakuläre Kamerafahrten „von oben“, die bis vor Kurzem professionellen Film-Crews vorbehalten waren, sind mit erschwinglichen Drohnen bereits möglich.

Fest im Griff: Der Controller der DJI Mini 2 liegt perfekt in der Hand und erlaubt präzise Steuerung.
Fest im Griff: Der Controller der DJI Mini 2 liegt perfekt in der Hand und erlaubt präzise Steuerung. © IMTEST

Darf man mit Drohnen überall fliegen?

Nein. So darf der Pilot nicht in Sperrzonen wie Kraftwerken oder militärischen Bereichen starten, landen oder fliegen. Tabu sind zudem Menschenansammlungen, Industrieanlagen, Autobahnen, Bahngleise, Krankenhäuser, Naturschutzgebiete, Verfassungsorgane, Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften sowie Gebiete in der Nähe von Flughäfen. Fremde Grundstücke dürfen nur mit Einverständnis des Eigentümers überflogen werden. Im Internet gibt es spezielle Karten, die zeigen, wo das Fliegen erlaubt ist, etwa map2fly.de. Der Drohnenpilot muss zudem in der Regel Sichtkontakt zur Drohne wahren. Nicht erlaubt sind Hilfsmittel wie Fernglas oder Monitor. Die Drohne darf also nur so hoch und weit geflogen werden, dass eine sichere Steuerung gewährleistet ist – maximal jedoch 120 Meter.

Drohnen Flug über Hafen nicht erlaubt
Flüge über Industrieanlagen wie den Hamburger Hafen sind mit Drohnen nicht erlaubt.

Ist es erlaubt, für Panorama-Aufnahmen Landschaften von oben zu fotografieren?

Bilder von Landschaften, die nicht in einer Flugverbotszone liegen (siehe vorige Frage), dürfen ohne Erlaubnis aufgenommen und veröffentlicht werden. Drohnenpiloten müssen allerdings das Persönlichkeitsrecht und damit das Recht am eigenen Bild fotografierter Mitmenschen respektieren. Sind Personen eindeutig zu erkennen, dürfen Aufnahmen ohne ihr Einverständnis nicht veröffentlicht werden.

Drohnen Panoramafunktion
Quickshots: Die Panorama-Funktion ist nur eine der tollen Automatik-Modi der DJI Mini 2.

Darf ich einen Stein nach der Drohne werfen?

Nein, selbst wenn Sie sich von einer Drohne bedroht oder belästigt fühlen. Rufen Sie stattdessen die Polizei.

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Nils Matthiesen

Testet als freier Mitarbeiter für IMTEST schwerpunktmäßig IT-Produkte, wie Notebooks und Computerzubehör. Auch Wearables, wie Sportuhren und Ohrhörer gehören in sein Test-Repertoire. Seit mehr als 20 Jahren arbeitet Nils Matthiesen als Technik-Journalist: Anfangs als fester Redakteur beim Computerverlag Data Becker (u.a. PC Praxis), später als selbständiger Journalist für Verlage wie Axel Springer (Computerbild), Spiegel und Handelsblatt. Neben Technik nimmt vor allem Sport viel Raum im Leben des Familienvaters ein. Sie erreichen ihn via E-Mail.