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Entspannt erben: Diese 5 Dinge sollten Kinder und Eltern klären

Übers Sterben redet niemand gerne. Trotzdem sollten sich Familien mit dem Thema besser früher als später auseinandersetzen.

Älterer Herr und junge Frau am Schreibtisch
© Andrea Piacquadio/Pexels

Es gibt sicher angenehmere Dinge, als sich mit dem Thema Erben zu beschäftigen. Schließlich stehen mit „Geld“ und „Tot“ gleich zwei Tabuthemen auf der Agenda. Wie schwierig für Viele das Ganze ist, belegt folgende Zahl: Experten schätzen, dass gerade einmal ein Viertel aller Bundesbürger ihren Nachlass per Testament regeln. Das ist schlecht, denn die Annahme, dass die gesetzliche Erbfolge alles in die richtigen Bahnen lenkt, erweist sich immer wieder als fataler Irrtum. Oft kommt es zu heftigen Familienstreitereien, zudem gehen den Erben oft Hunderttausende durch die Lappen, die stattdessen der Staat kassiert.  Entsprechend sollten Familien die Angelegenheit besser heute als morgen klären. Folgende Punkte sind wichtig.

5 wichtige Punkte, die beim Erben Geld und Ärger ersparen

Punkt 1: Frühzeitig schenken

Vermögen lässt sich vollkommen steuerfrei verschenken. Und auf Dinge, die bereits verschenkt wurden, fallen keine Erbschaftssteuern an. Bestes Beispiel sind Immobilien: Heutzutage sind Häuser schnell mehr als 400.000 Euro wert. Liegt der Wert darüber, fallen bei Kindern bereits Erbschaftssteuern an (wenn sie nicht einziehen). Der Freibetrag pro Kind beträgt bei einer Schenkung ebenfalls 400.000 Euro und kann alle zehn Jahre neu genutzt werden. Eltern müssen keine Angst haben: Ein ausgefeilter Übergabevertrag regelt Wohnungsrecht, Nießbrauch oder auch ein Rückforderungsrecht, falls die Beschenkten zahlungsunfähig werden oder sich scheiden lassen.

Punkt 2: Enkel nicht vergessen

Falls die Kinder bereits selbst Kinder haben, sollten die Eltern einen Teil des Vermögens an ihre Enkel übertragen. Das kann ebenfalls Steuern sparen, da Enkel ebenfalls einen Freibetrag von 200.000 Euro genießen.

Punkt 3: Vorsicht „Berliner Testament“

Im sogenannten Berliner Testament setzen sich die Eltern gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder erben dann erst nach dem Tod beider Eltern. Das hört sich zunächst nicht verkehrt an. Allerdings kassiert das Finanzamt in diesem Fall doppelt ab, da zweimal vererbt wird. Finanziell sinnvoller ist daher das Modell, dass die Kinder schon beim ersten Todesfall miterben und diese dem verbleibenden Elternteil ein unentgeltliches Nutzungsrecht oder Nießbrauch einräumen.

Punkt 4: Erben eindeutig benennen

Im Testament müssen Eltern eine oder mehrere Personen eindeutig als Erben festlegen. Das können der Ehepartner, die Kinder, aber auch jede andere Person sein. Wichtig dabei: Ehegatten, Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie Kinder und Enkel haben Anrecht auf einen Pflichtanteil. Deine Eltern dürfen diese im Testament also nicht außen vorlassen.



Punkt 5: Bestimmte Gegenstände vererben

Wenn Eltern ihren Kindern spezielle Gegenstände zukommen lassen wollen, zum Beispiel ein wertvolles Auto oder ein spezielles Schmuckstück, müssen sie ein Vermächtnis anordnen. Wichtig dabei: Da das Kind gleichzeitig gesetzlicher Erbe bist, gilt es die die Vermächtnisse entweder aus der Erbmasse herauszurechnen oder den Wert der Vermächtnisse den anderen Geschwistern gegeneinander aufzurechnen.

Testament formal richtig verfassen

Zu den Formalien: Die Eltern sollten ihr Testament eigenhändig schreiben und unterzeichnen. Nur so lässt sich die Echtheit des Testaments überprüfen. Eine Unterschrift unter einen ausgedruckten Text reicht nicht. Umfasst das Testament mehrere Seiten, sollte es die Eltern auf jeder Seite rechts unten mit Vor- und Nachnamen unterzeichnen. Wichtig ist zudem wann und an welchem Ort der letzte Wille niedergeschrieben wurde. Tipp: Testament-Vorlagen gibt es gratis im Internet, zum Beispiel hier. Schlussendlich sollte aber noch ein Rechtsanwalt einen geschulten Blick auf das fertige Dokument werfen und prüfen, ob alle Formulierungen eindeutig sind. Zu guter Letzt bestimmen die Eltern eine Person ihres Vertrauens, die den Erbfall im Falle des Todes regelt. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen guten Freund oder ein Familienmitglied handeln.  Noch ein Tipp um Schluss: Eltern sollten sich nicht zu sehr unter Druck setzen. Das fertige Testament ist schließlich nicht in Stein gemeißelt und lässt sich jederzeit ändern. Einfach ein neues Testament aufsetzen und das alte Testament vernichten.

Nils Matthiesen

Testet als freier Mitarbeiter für IMTEST schwerpunktmäßig IT-Produkte, wie Notebooks und Computerzubehör. Auch Wearables, wie Sportuhren und Ohrhörer gehören in sein Test-Repertoire. Seit mehr als 20 Jahren arbeitet Nils Matthiesen als Technik-Journalist: Anfangs als fester Redakteur beim Computerverlag Data Becker (u.a. PC Praxis), später als selbständiger Journalist für Verlage wie Axel Springer (Computerbild), Spiegel und Handelsblatt. Neben Technik nimmt vor allem Sport viel Raum im Leben des Familienvaters ein. Sie erreichen ihn via E-Mail.