Die Rechte von Verbrauchern werden im neuen Jahr nachhaltig gestärkt. Besonders im Fokus der Maßnahmen ist der neue Button für die Kündigung von Online-Verträgen.
Schneller zur Kündigung
Neue Verträge, die ab dem 01. März 2022 geschlossen werden, unterliegen dann generell kürzeren Kündigungsfristen. Verbraucher können nach der angegebenen Mindestvertragslaufzeit innerhalb von einem Monat kündigen und sind etwa bei Handy- oder Energieverträgen nicht automatisch für ein weiteres Jahr gebunden. Zusätzlich müssen Anbieter, die den Abschluss von Laufzeitverträgen über ihre Homepage anbieten, ab 1. März 2022 auch einen Kündigungsbutton auf ihren Webseiten einrichten. So sollen online abgeschlossene Verträge, wie zum Beispiel eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder ein Zeitschriften-Abo, schneller und leichter gekündigt werden können.
Der Verbraucherschutz hält diesen Schritt – neben zahlreichen weiteren Änderungen der Verbraucherrechte in 2022 – für besonders wichtig. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW: “Die Verbraucher können sich über einige Neuerungen im kommenden Jahr freuen. Vor allem bei Vertragsabschlüssen sinken die Hürden für Kündigungen deutlich. Und neue Regelungen zum Recycling von Elektrogeräten oder die Pfandpflicht auf Einwegflaschen aus Kunststoff erleichtern einen nachhaltigen Umgang mit wertvollen Ressourcen.”
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Änderungen bei Rente und e-Autos
Auch das Bezahlen beim Laden von E-Autos wird schon sehr bald deutlich einfacher. Denn bis Mitte 2023 müssen Ladesäulen neben der Barzahlung auch endlich Kartenzahlungen akzeptieren. Auch im Bereich Gesundheit gibt es Änderungen. So wird zum Beispiel ab Januar das elektronische Rezept Pflicht für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Und es gibt mehr Geld für bestimmte Leistungen in der Pflege. Ebenfalls positiv zu bewerten: Im neuen Jahr wird der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge etwa bei der Entgeltumwandlung für alle Verträge zur Pflicht. Bisher galt die Zuschusspflicht nur für Neuverträge, jetzt auch für Bestandsverträge. Zudem ist der Pfändungsschutz ab Januar 2022 verbessert. Nun wird nicht nur der Bedarf der Schuldner und deren Familien berücksichtigt, sondern auch der anderer Personen, die mit im Haushalt wohnen.
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