Veröffentlicht inNews

Netflix: Landgericht Berlin stoppt geplante Preiserhöhung

Netflix will auch in Deutschland die Preise erhöhen. Das Berliner Landgericht hat etwas dagegen.

Das Logo von Netflix
© Netflix

Empfindliche Schlappe für den Streaming-Anbieter Netflix. Nach einer Klage von Verbraucherschützern hat das Landgericht Berlin der geplanten Preiserhöhung einen Riegel vorgeschoben.

Klausel im Vertrag ist unwirksam

Das Landgericht Berlin hat sich nach einem Einwand des Verbaucherschutzes die AGBs von Netflix einmal ganz genau angesehen. Die Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale Bundesverband, Jana Brockfeld, argumentiert: “Einseitige Preisänderungen sind bei laufenden Verträgen nur erlaubt, wenn sie fairen und transparenten Regeln folgen. Bei Netflix sind die Bedingungen dagegen derart unklar formuliert, dass sie dem Konzern Spielraum für willkürliche Preiserhöhungen bieten.” Mit Recht, denn in den AGBs von Netflix ist von einer etwaigen Preiserhöhung “von Zeit zu Zeit” und “nach billigem Ermessen” die Rede. Weiter steht dort “die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln.” Damit sind erhöhte Kosten bei Produktion, Vertrieb, Marketing und dem angeschlossenen IT-System gemeint.



Landgericht Berlin folgt dem Verbraucherschutz

Auch das Landgericht Berlin sieht in den AGBs von Netflix keine genauen Kriterien, die für den zahlenden Nutzer nachvollziehbar sind. Es sei nicht erkennbar, das nur solche Kosten berücksichtigt werden dürfen, die einen konkreten Bezug zu der Bereitstellung des Dienstes in Deutschland haben, so das Gericht in der Urteilsbegründung. Zusätzlich merken die Berliner Richter an, dass es der Klausel in den AGBs von Netflix an Ausgewogenheit fehle. Für die Preise von Netflix gebe es nur den Weg nach oben. Maßnahmen, die greifen, wenn sinkende Kosten zu verzeichnen sind, kommen nicht vor. Natürlich ist Netflix nicht mit dem Urteil des Berliner Landgerichts einverstanden und ist sofort nach der Urteilsverkündung in Berufung gegangen.



Boris Connemann

Nach seiner Ausbildung bei der DATEV eG hatte Boris Connemann die Möglichkeit sein Hobby zum Beruf zu machen: Als Redakteur bei einer großen deutschen Zeitschrift für Tests von Computer- und Videospielen war er in der Hauptsache für den Bereich der Spielekonsolen und deren aktuell verfügbarer Software verantwortlich. Nach 12 Jahren zog es Boris dann in die Welt der Werbung mit der Aufgabe der Erstellung von Corporate Content und der digitalen Transformation großer Marken, unter anderem für Telefónica und Volkswagen Nutzfahrzeuge. Sein ganzes Herz schlug und schlägt allerdings nach wie vor für die bunte Welt der Videospiele und der dazugehörigen Hardware. Als erste Anlaufstelle für seinen Freundes- und Bekanntenkreis hat Boris immer besten Rat auf Lager, wenn es um die Anschaffung neuer Spiele, Konsolen und digitaler Gadgets geht. Dabei hat er stets ein Auge auf die großen Versprechen der Hersteller und zieht die rote Karte, wenn unnötige Mikrotransaktionen bei einem Vollpreistitel, ärgerliche Bugs oder mangelnde Qualität den Spielspaß behindern. Sie erreichen ihn via E-Mail.