Wer mit einer Photovoltaikanlage selbst Strom produziert, hat grundlegend drei Möglichkeiten: Selbstverbrauch, Verkauf auf dem freien Markt oder – gängigerweise, die Einspeisung ins Stromnetz. Dafür gibt es als staatliche Förderung eine festgelegte Einspeisevergütung. Doch die vermeintliche Förderung sinkt immer weiter. IMTEST-Leser fragen: Ist das legal? Warum sinkt die Einspeisevergütung? Und warum ist der Strompreis beim Einkauf so viel höher? IMTEST beantwortet die wichtigsten Fragen.
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Was ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist ein zentrales Instrument der Energiewende in Deutschland. Sie garantiert Betreibern von Photovoltaikanlagen einen festen Preis für den ins Netz eingespeisten Strom ab dem Tag der Inbetriebnahme für die kommenden 20 Jahren. Dabei richtet sich die Höher der Einspeisevergütung im Wesentlichen nach drei Faktoren:
- Leistung der Anlage (bis 10 / 40 / 100 Kilowattstunden)
- Voll- oder Teileinspeisung des gewonnenen Stroms
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme
Nicht nur die Dauer der Preisgarantie hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab. Auch werden die Vergütungssätze gemäß des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelmäßig angepasst, um einerseits Anreize zu schaffen, frühzeitig zu investieren, andererseits aber auch Veränderungen auf dem Photovoltaik-Markt abzubilden und damit Einsparungen für die Netzbetreiber zu ermöglichen. Dabei ist die Einspeisevergütung dem Degressionsprinzip unterworfen. Das bedeutet: Weil die Preise für Photovoltaikanlagen sinken, sinkt auch die Einspeisevergütung. Seit Februar 2024 sinkt sie daher halbjährlich um 1 Prozent.
Um es an einem Beispiel zu zeigen: Wer am 01. August 2024 eine Anlage mit einer Leistung von zehn Kilowatt mit Teileinspeisung in Betrieb nimmt, erhält als Einspeisevergütung 8,03 Cent pro Kilowattstunde eingespeister Energie. Bei Volleinspeisung gibt es etwas mehr, in diesem Fall 12,73 Cent. Außerdem erhalten Betreiber kleiner Anlagen im Vergleich mehr als solche, die große Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) installiert haben.
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So setzt sich der Strompreis zusammen
Was allerdings allen Betreiberinnen und Betreibern auffallen dürfte: Die Einspeisevergütung liegt selbst bei Top-Raten (kleine Anlage und Volleinspeisung) deutlich unter den Kosten für eine gekaufte Kilowattstunde Energie. Das liegt daran, dass der Strompreis zum einen – in der Regel – nicht politisch festgelegt, sondern auf dem freien Markt ermittelt wird. Zum anderen deckt der Preis, den Verbraucher für ihre Energie zahlen nicht nur die Beschaffungskosten der jeweiligen Kilowattstunden. Dazu kommen Personal- und Vertriebskosten, die gemeinsam mit dem Gewinn rund 44 Prozent des Preises ausmachen sowie 29 Prozent Steuern und Abgaben sowie 27 Prozent Netzentgelte, also die Kosten für Stromtransport, Messstellenbetrieb und Abrechnung, so Strom-Report.
Zusammengefasst: Abgesehen davon, dass der Strompreis auf dem Markt schwankt, hängt der deutlich höhere Preis auf der Stromrechnung vor allem an den Zusatzkosten für Personal, Steuern und Netzentgelte, die zwar die Netzbetreiber, nicht aber private Stromverkäufer zahlen. Letztere erhalten nur ein Entgelt für Ihre Erzeugungskosten.
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