Sie nutzen noch ein Smartphone mit einem Google-Betriebssystem der ganz alten Generation? Dann sollten Sie vielleicht in naher Zukunft aufrüsten. Ab September können Sie sich nur noch in Google-Apps anmelden, wenn mindestens Android 3.o auf dem Smartphone installiert ist.
Wie überprüfen Sie Google-Android?
Zuerst einmal: Keine Panik, wenn Sie noch ein altes Smartphone der Jahrgänge 2010 und 2011 nutzen. Wahrscheinlich haben Sie längst die aktuellste Android-Version installiert, die für Ihr Modell verfügbar ist. Wenn Sie überprüfen möchten, mit welcher Version Sie unterwegs sind, dann gehen Sie folgendermaßen vor:
- Öffnen Sie auf Ihrem Android-Smartphone die Einstellungen.
- Tippen Sie dann unten auf “System”.
- Tippen Sie nun auf “Erweitert” und auf “Systemupdate”
Nun wird Ihnen die installierte Android-Version angezeigt. Sie werden an dieser Stelle ebenfalls über den aktuellen Stand Ihrer Sicherheitsupdates informiert.
Welche Smartphones sind betroffen?
Die letzte Android-Version vor Android 3.0 war Android 2.7.3 und hört auf den klangvollen Namen “Gingerbread”. Diese Software kam in den Jahren 2010 und 2011 beispielsweise auf folgenden Smartphones zum Einsatz: HTC Desire, Samsung Galaxy S i9000, Samsung Wave S8500 oder dem Nokia C5. Entdecken Sie auf Ihrem Gerät, dass Sie eine alte Android-Version nutzen, können Sie versuchen noch auf mindestens Android 3.0 zu aktualisieren. Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:
- Öffnen Sie auf Ihrem Android-Smartphone die “Einstellungen”.
- Tippen Sie unten auf “System”, “Erweitert” und tippen Sie dann auf “Systemupdate”.
- Folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm.
Ist es nicht möglich, mindestens Android 3.0 auf Ihrem Smartphone zu installieren, haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie werden ihr altes Smartphone los und besorgen Sie ein aktuelleres Modell. Oder Sie pfeifen auf die Nutzung von Google Anwendungen (Gmail, YouTube, Google Maps) per App auf dem Smartphone und loggen sich dort einfach mit dem Webbrowser ein. Bis Anfang September haben Sie dafür noch Zeit, erst dann soll die neue Reglementierung greifen.