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Blitzer-Apps jetzt auch für Beifahrer verboten

Ein neues Gerichtsurteil regelt die Nutzung von Blitzer-Apps.

Ein Tachometer in einem Auto.
Symbolbild für Geschwindigkeit beim Autofahren. © Dids / Pexels

Dass sich die Deutschen ungerne die Geschwindigkeit beim Autofahren vorgeben lassen, wird nicht nur in der Debatte um ein Tempolimit deutlich. Auch wenn es um Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbeschränkung in Form von Blitzern geht, so gaben 2019 etwa 65 Prozent der Autofahrer an, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Viele nutzen präventiv Blitzer-Apps, doch diese sind nach einem aktuellen Gerichtsurteil verboten. Alle Infos dazu bei IMTEST.



Blitzer-Apps folgen einem guten Kerngedanken, doch werden sie häufig dafür ausgenutzt, unbesorgt auf Strecken ohne Blitzer rasen zu können. Dies ist spätestens nach dem aktuellen Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe nicht mehr möglich. Dem Urteil ging eine Situation voraus, in der ein Mann im Januar 2022 in Heidelberg zu schnell gefahren ist. Bei der Polizeikontrolle hat der Fahrer das Smartphone seiner Beifahrerin beiseitegeschoben. Trotz dessen hat die Polizei die Blitzer-App entdecken können und eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro verhängt.

Diese wollte der Fahrer des PKW jedoch nicht bezahlen und klagte daraufhin. Das Oberlandesgericht ist jedoch nun zu dem Entschluss gekommen, dass die Nutzung von Blitzer-Apps beim Autofahren auch dann verboten ist, wenn sie von einem Beifahrer geöffnet wird. Zusätzlich zu der erwähnten Geldbuße von 100 Euro droht für diesen Verstoß ein Punkt in Flensburg.

Blitzer-Apps: Im Ausland noch teurer

Die Praxis ist auch im Ausland gängig, allerdings drohen hier weitaus höhere Strafen. In Italien bezahlt man für die Nutzung von Blitzer-Apps mindestens 800 Euro, in Griechenland sogar 2.000 Euro und ein 30-tägiges Fahrverbot. Verwendet man in Österreich eine Blitzer-App, drohen ganze 5.000 Euro Strafe. In Deutschland wurde das Verbot 2019 in der Straßenverkehrsordnung § 23 Abs. 1 c S. 3 verankert.

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Rachel Cale

Rachel Calé ist seit Mai 2022 Teil der IMTEST-Redaktion, wo sie sich am liebsten mit Themen rund um Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz beschäftigt. Stehen Produkttests an, taucht sie gerne in die neue Materie ein - stets mit dem Ziel, den eigentlichen Mehrwert für den Konsumenten zu ermitteln. Seit 2013 veröffentlicht Rachel Calé ehrenamtlich und als freie Autorin verschiedenste Beiträge, die letzte Station vor IMTEST war für die gelernte Kauffrau eine Tätigkeit bei einem nachhaltigen StartUp.