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E-Rezept startet mit Problemen: Das ist der Grund

Antworten auf die derzeit wichtigsten Fragen.

Ein Apothekensymbol vor einem verschlossenen Fenster.
Das E-Rezept kann ab Juli bundeweit in Apotheken eingelöst werden. © Mika Baumeister / Unsplash

Update vom 26.Januar 2024:

Das E-Rezept ist seit Anfang 2024 Pflicht. Doch das digitale Dokument kämpft derzeit noch mit Anlaufschwierigkeiten. Das Problem: Einige Patienten, die mit ihrem E-Rezept in der E-Rezept-App, dem ausgedruckten QR-Code oder ihrer Gesundheitskarte das verordnete Medikament in der Apotheke abholen wollen, werden abgewiesen. Der Grund: Es läge keine Medikamenten-Verordnung vor. Dies ist vor allem der Fall, wenn der Patient direkt vom Arzt in die Apotheke kommt.

E-Rezept: Digitale Signatur ist notwendig

Dies liegt allerdings nicht an Patient oder Apotheke. Vielmehr fehlt dem digitalen Rezept dann eine entsprechende Signatur, die in der Arztpraxis vorgenommen werden muss. Das erklärt die Kassenärztliche Vereinigung. Diese digitale Signatur ersetzt die händische Arzt-Unterschrift auf dem zuvor üblichen Papier-Rezept.

Für diese Form der digitalen Unterschrift gibt es bei Ärzten mehrere Möglichkeiten. Bei sogenannten Stapelsignaturen können die Mediziner etwa gleich einen ganzen Haufen angesammelter Rezepte freigeben, ohne jedes Mal eine PIN eingeben zu müssen. Dies geschieht dann allerdings meist am Ende des Arbeitstages – und bis dahin sind die Rezepte nicht einlösbar. Nötig wäre hier die sofortige Komfort-Signatur, aber auch hier muss der Arzt die erstellten Rezepte sofort einlösen.

Ursprüngliche Meldung:

“Es geht jetzt mit der Digitalisierung los,” so bewirbt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die bundesweite Einführung des E-Rezepts am 1. Juli. Nachdem der neue, digitale Prozess bereits im vergangenen Jahr teilweise eingeführt wurde, soll es jetzt sowohl in Praxen, Klinken als auch Apotheken möglich sein, ein E-Rezept zu erhalten beziehungsweise einzulösen. Was sich jetzt für Patientinnen und Patienten ändert, erklärt IMTEST.



Das ewige Suchen nach dem rosa Zettel hat ein Ende, denn ab dem 1. Juli sollen gesetzlich Versicherte ihre Rezepte vorrangig digital einlösen können. Die technische Infrastruktur von Praxen und Kliniken einerseits sowie Apotheken andererseits werden nun final geschaffen, wobei laut dem Bundesgesundheitsminister bis Ende Juli 80 Prozent der Apotheken an das System angeschlossen sein wollen.

Neben der Möglichkeit, sich das E-Rezept per App (Android/iOS) geben zu lassen, soll außerdem ab Juli die elektronische Gesundheitskarte ausreichen, damit Apotheken wissen, welches Medikament benötigt wird. Darüber hinaus kann man nach wie vor auch ohne Smartphone an ein Rezept kommen. Doch eins nach dem anderen. IMTEST gibt Antworten auf die aktuellen Fragen rund um das E-Rezept.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Um das E-Rezept nutzen zu können, bedarf es drei Bedingungen:

  1. Eine NFC-fähige Gesundheitskarte
  2. die dazugehörige PIN
  3. die App “Das E-Rezept” auf dem Smartphone

Ob die elektronische Gesundheitskarte NFC-fähig ist, kann man anhand der 6-stelligen Zugangsnummer erkennen. Wer noch nie etwas von der entsprechenden PIN gehört hat, muss sich keine Sorgen machen – ein Anruf bei der Krankenkasse kann in diesem Fall weiterhelfen. Zusätzlich zur App ist wichtig zu wissen, dass auch das Smartphone NFC-fähig sein und mindestens iOS 14 oder Android 7 als Betriebssystem haben muss.

Grafik der gematik GmbH über das E-Rezept.
Über die sechsstellige Nummer unter der Deutschlandfahne kann man erkennen, ob die Gesundheitskarte NFC-fähig ist. © Grafik: gematik GmbH

Wie bekomme ich ein E-Rezept?

Dafür gibt es drei Möglichkeiten. Um auch Menschen ohne Smartphone nicht vom E-Rezept auszuschließen, kann man sich dieses zum einen in der Arztpraxis oder Klinik in Form eines Papierausdrucks mit Rezeptcode geben lassen. Apotheken können damit genauso umgehen, wie mit herkömmlichen Rezepten.

Die zweite Möglichkeit ist das bereits erwähnte Vorzeigen der elektronischen Gesundheitskarte. Wird diese in der Apotheke in das System integriert, ist auch dort ersichtlich, um welches Medikament in welcher Dosierung es sich handelt. Damit umgeht man die Nutzung der App, während man dennoch papierlos Medikamente bekommen kann.

Einen Vorteil bringt allerdings nur die Nutzung der E-Rezept-App, und zwar das Aufsuchen von Apotheken in der Umgebung mit der direkten Abfrage, ob das Medikament überhaupt vorrätig ist. Nachdem also der Patient das Rezept in Form eines Codes auf dem Smartphone empfängt, kann dieses wiederum direkt an die Wunschapotheke geschickt und gegebenenfalls das Medikament vorbestellt werden. In Zukunft soll es auch eine Familien-Funktion geben, sodass für Angehörige, Kinder oder sogar Nachbarn Medikamente abgeholt werden können.

Grafik der gematik GmbH über das E-Rezept.
Dank Apothekensuche kann man auf dem Heimweg prüfen, wo man das Medikament bekommen kann. © Grafik: gematik GmbH

Lesen Sie, welche Vorteile die E-Rezept-App noch bringt.

Rachel Cale

Rachel Calé ist seit Mai 2022 Teil der IMTEST-Redaktion, wo sie sich am liebsten mit Themen rund um Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz beschäftigt. Stehen Produkttests an, taucht sie gerne in die neue Materie ein - stets mit dem Ziel, den eigentlichen Mehrwert für den Konsumenten zu ermitteln. Seit 2013 veröffentlicht Rachel Calé ehrenamtlich und als freie Autorin verschiedenste Beiträge, die letzte Station vor IMTEST war für die gelernte Kauffrau eine Tätigkeit bei einem nachhaltigen StartUp.