Bislang sind noch alle Maßnahmen freiwillig. Unternehmen verzichten auf Warmwasser, reduzieren die Kühlleistung ihre Klimaanlagen, schalten nachts ihre Beleuchtung aus. Auch private Haushalte stellen Gewohnheiten um und nehmen Energiespartipps ernst. Doch bald könnte aus der Freiwilligkeit eine gesetzliche Verordnung werden, hört man sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck im Interview mit der Süddeutschen Zeitung an. IMTEST fasst die Maßnahmen zusammen.
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Die Maßnahmen, die das Bundeswirtschaftsministerium vorschlägt, haben ein Einsparpotenzial von sechs Prozent, was das dafür erforderliche Gas betrifft. Insbesondere geht es dabei darum, öffentliche wie auch private Räume flächendeckend auf 19 Grad Celsius herabzusetzen. Doch es steckt noch mehr in den möglichen Einparverordnungen, welche neben Unternehmen und öffentlichen Körperschaften diesmal auch private Haushalte verpflichten.
Sparmaßnahmen ab September
Für den Beschluss ist nur noch die Zustimmung des Bundeskabinetts notwendig. Sollte es dazu kommen, tritt ab dem 1. September die Einsparverordnung in Kraft, welche kurzfristige Maßnahmen vorsieht. In allen Unternehmen sowie öffentlichen Gebäuden mit Ausnahme von Pflegeeinrichtungen, Kliniken und anderen sozialen Einrichtungen soll die Innentemperatur nur noch 19 Grad statt den bislang empfohlenen 20 Grad betragen.
Des Weiteren wird es kein Warmwasser mehr in den genannten Gebäuden geben, es sei denn, Hygienevorschriften machen dies notwendig. Foyers, Flure und andere nicht dauerhaft von Menschen genutzte Räume sollen dann gar nicht mehr beheizt werden. Ebenso dürfen Gebäude und Denkmäler aus ästhetischen Gründen nicht mehr beleuchtet werden. Auf private Haushalte kommen ebenfalls Richtlinien zum Energiesparen zu. Nicht gewerblich genutzte Pools dürfen dann beispielsweise nicht mehr beheizt werden.
Wir stehen vor einer nationalen Kraftanstrengung, und es braucht ein starkes Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialpartnern, Gewerkschaften, Handwerk und Verbänden sowie der Zivilgesellschaft. Jeder Beitrag zählt.”
Robert Habeck im Interview mit der Süddeutschen Zeitung
Für Mieter wird die Verpflichtung zu einer Mindesttemperatur aufgehoben, welche ebenfalls bislang bei 20 Grad lag. Üblicherweise ist diese im Mietvertrag festgehalten, um Gebäudeschäden zu vermeiden.
Mittelfristiges Sparen ab Oktober
Maßnahmen für eine mittelfristige Energiespar-Stratgie sieht Habeck in einer möglicherweise ab 1. Oktober geltenden Verordnung. In dieser sollen es unter anderem um eine jährliche Heizungsprüfungen durch Eigentümer oder eine Pflicht zum hydraulischen Abgleich gehen. Ebenso werden Unternehmen, die mehr als zehn Gigawattstunden Energie pro Jahr verbrauchen, zu Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet.
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