Dass man Preiserhöhungen nicht in jedem Fall hinnehmen muss, zeigt dieser Fall aus Brandenburg: Ein Verbraucher aus Cottbus beschwerte sich über die Ankündigung des Streaming-Dienstes Disney+, den Preis für das Abonnement um knapp 30 Prozent zu erhöhen. Nach einer erfolglosen Abmahnung gegen den dahinterstehenden Konzern The Walt Disney Company klagt die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) nun vor dem Landgericht Potsdam.
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Nachdem sich der Verbraucher über die Online-Beschwerdebox bei der VZB gemeldet hatte, prüfte diese die Nutzungsbedingungen von Disney+. Tatsächlich sichert sich The Walt Disney Company darin die Möglichkeit, zu Beginn eines neuen Abozeitraums den Preis zu erhöhen. Lediglich eine Mitteilung erreicht den Kunden 30 Tage im Voraus.
Problematisch daran ist, dass bei Vertragsabschluss, also ganz zu Beginn des Abos bei dem Streamingdienst, die Preisgestaltung in Zukunft nicht transparent genug ist. „Mit der Klausel behält sich der Anbieter vor, die Preise einseitig und ohne Einschränkungen zu ändern. Damit können Verbraucher:innen bei Vertragsschluss eventuelle Preiserhöhungen nicht abschätzen. Das ist unserer Ansicht nach nicht rechtens“, so Michèle Scherer, Expertin für Digitales bei der VZB.
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Preiserhöhungen sind jedoch grundsätzlich nicht unüblich. Ein Unterschied in diesem Fall ist jedoch, dass das Unternehmen den Grund dafür nennen muss, beispielsweise also bestimmte Kostenelemente, die die Erhöhung begründen. Zugunsten des Unternehmensgewinns darf eine Erhöhung dabei keinesfalls passieren. Die VZB hatte nach der Beschwerde zunächst The Walt Disney Company abgemahnt, jedoch ohne Reaktion.
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