Bevor Sie einen Wohnwagen oder ein Wohnmobil mieten oder kaufen, sollten Sie unbedingt einen Blick auf Ihren Führerschein werfen. Wenn der nach dem 31.12.1998 ausgestellt wurde, kann es nämlich sein, dass Ihre Fahrerlaubnis für das ins Auge gefasste Wohnmobil oder Pkw-Wohnwagen-Gespann nicht ausreicht. Mit dem Führerschein der Klasse B, also dem normalen Autoführerschein, ist bei 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht Schluss. Und das ist insbesondere bei großen Pkw mit Wohnwagen schnell überschritten. Wer seinen Pkw-Führerschein vor dem 01.01.1999 gemacht hat, muss sich hingegen keine Sorgen machen, solange er kein Riesen-Wohnmobil fahren möchte. Er darf alle Wohnmobile bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und alle Pkw-Wohnwagen-Gespanne fahren.
Wohnmobile bis 3,5 Tonnen
In diese Klasse fallen die meisten Wohnmobile: Fast alle Kastenwagen, die Mehrzahl der Teilintegrierten und manche Vollintegrierte haben in ihren Zulassungspapieren ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen eingetragen. Dafür reicht die Führerscheinklasse B, also der normale Autoführerschein. Man darf sogar noch einen kleinen Anhänger mit maximal 750 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht an das 3,5-Tonnen-Wohnmobil hängen, beispielsweise zum Transport von zwei Motorrädern.
Wichtig: Wer nur den Führerschein der Klasse B besitzt, weil er ihn nach dem 31. Dezember 1998 gemacht hat, muss beim Beladen des Wohnmobils vor der Urlaubsreise genau darauf achten, dass am Ende keinesfalls mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht herauskommen. Das erfordert bei einigen Wohnmobilen, die leer schon knapp über 3,0 Tonnen auf die Waage bringen, eine sorgfältige Planung des Gepäcks und der Vorräte. Denn wenn die Fuhre zu schwer wird, kann es unangenehm und teuer werden: Wiegt das voll beladene Wohnmobil mehr als 3,5 Tonnen, wird der Fahrer von der Polizei nicht nur wegen Überschreitens des zulässigen Gesamtgewichts belangt, sondern auch wegen Fahrens ohne Führerschein – und das ist eine Straftat.
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Wessen Pkw-Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, hat außer dem Führerschein der Klasse B auch die Klasse C1 eingetragen und darf damit Wohnmobile bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fahren. Er wird also mit einem überladenen 3,5-Tonnen-Wohnmobil nur wegen der Überladung des Fahrzeugs bestraft, aber nicht wegen Fahrens ohne Führerschein.
IMTEST-Tipp: Unter https://www.ortsdienst.de/oeffentliche-waagen/ gibt es ein Verzeichnis öffentlicher Waagen, wo man sein Wohnmobil wiegen kann. Auch Kies- und Sandgruben, Steinbrüche, Schrottplätze und Mülldeponien haben Lkw-Waagen und sind meist kooperativ, wenn man freundlich nachfragt.
Wohnmobile von 3,5 bis 7,5 Tonnen
Für Wohnmobile, deren zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen liegt, ist ein Führerschein der Klasse C1 notwendig. Mit diesem „kleinen“ Lkw-Führerschein dürfen Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen gefahren werden. Zusätzlich darf ein Anhänger mit 750 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht an das Wohnmobil angehängt werden. Ein Pkw-Führerschein der früheren Klasse 3, wie er vor dem 01.01.1999 ausgegeben wurde, umfasst automatisch die zu diesem Zeitpunkt eingeführte Klasse C1.
Wer seinen Pkw-Führerschein nach dem 01.01.1999 gemacht hat und ein Wohnmobil mit mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fahren möchte, muss hingegen noch mal in die Fahrschule. Für den Führerschein der Klasse C1 sind Theorie- und Praxisstunden notwendig, außerdem eine ärztliche Untersuchung vor der Anmeldung bei der Fahrschule. Die Kosten für den C1-Führerschein liegen zwischen 1.000 und 2.500 Euro, je nach Anzahl der benötigten Fahrstunden.
Üblicherweise wird auf einem Lkw geschult, einige wenige Fahrschulen bieten für den C1-Führerschein auch ein großes Wohnmobil als Schulungsfahrzeug an, zum Beispiel https://womo-fahrschule.de/ oder https://www.fahrschule-knollmann.de/p/61760-Wohnmobil-C1
Wer den C1-Führerschein jetzt neu macht oder ihn nach dem 01.01.1999 erworben hat, muss ihn alle fünf Jahre erneuern lassen, sobald er sein 50. Lebensjahr erreicht hat. Dazu ist eine ärztliche Untersuchung notwendig. Für Inhaber der C1 umfassenden alten Klasse-3-Führerscheine vor 1999 gilt diese Regelung nicht.
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Wohnmobile über 7,5 Tonnen
Bei den großen Wohnmobilen auf Lkw-Basis, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen haben, hilft auch der alte Führerschein der Klasse 3 nicht mehr weiter. Für diese richtig schweren Brocken muss der „große“ Lkw-Führerschein her, die Klasse C. Für den ist eine umfangreiche Fahrschulausbildung in Theorie und Praxis und ein ärztliches Gutachten notwendig. Mit Kosten von mindestens 3.500 Euro muss gerechnet werden, realistischer sind 5.000 Euro und mehr. Auch der große Lkw-Führerschein muss alle fünf Jahre mit einer ärztlichen Untersuchung erneuert werden. Das gilt auch für auf C umgeschriebene Fahrerlaubnisse der früheren Lkw-Führerscheinklasse 2.
Wohnwagen-Gespanne bis 3,5 Tonnen
Auch bei Wohnwagen-Gespannen gilt die Zweiteilung zwischen „altem“ und „neuem“ Pkw-Führerschein: Wer seine Pkw-Fahrprüfung der Klasse 3 vor dem 01.01.1999 abgelegt hat, darf Wohnwagen-Gespanne bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren. Das reicht selbst für den 10 Meter langen Schausteller-Wohnwagen mit einem Opel Diplomat V8 als Zugfahrzeug locker aus. https://www.schausteller.de/anzeigenmarkt/wohnwagen-etc/
Kritisch kann es hingegen bei den ab 1999 neu ausgestellten Führerscheinen der Klasse B werden. Sie limitieren das gemeinsame zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Wohnwagen auf 3,5 Tonnen. Wenn beispielsweise der Pkw schon ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,5 Tonnen hat, bleiben für den Wohnwagen nur noch 1,0 Tonnen Spielraum. Das ist unrealistisch. Denn die meisten Wohnwagen haben ein deutlich höheres zulässiges Gesamtgewicht. Das liegt, je nach Größe des Wohnwagens, zwischen 1,2 und 2,5 Tonnen.
Für die Kombination großes Auto plus großer Wohnwagen reicht der Führerschein Klasse B also in aller Regel nicht aus. Vor allem die immer populärer werdenden Hybrid-Autos sind aufgrund ihres hohen Leergewichts durch die schweren Batterien oft ungeeignet für die 3,5-Tonnen-Grenze. Zwei Beispiele dazu. Der VW Tiguan eHybrid hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2.350 Kilogramm, der Mercedes E 300 e eines von 2.625 Kilogramm. Reine Elektroautos sind noch schwerer und als Zugfahrzeuge kaum geeignet. Weil sie mit einem Wohnwagen im Schlepptau alle 100 bis 150 Kilometer zum Nachladen an die Säule müssen.
Wohnwagen-Gespanne von 3,5 bis 4,25 Tonnen
Wenn Zugfahrzeug und Wohnwagen die 3,5-Tonnen-Grenze überschreiten, aber insgesamt auf ein addiertes zulässiges Gesamtgewicht von nicht mehr als 4,25 Tonnen kommen, gibt es eine vergleichsweise einfache Lösung des Problems: Die Erweiterung des B-Führerscheins um den Zusatz „B96“. Dafür ist lediglich ein Kurs in einer Fahrschule notwendig, der aus einem Theorie- und Praxisteil besteht und meistens an einem Tag erledigt ist. Eine separate Prüfung ist nicht notwendig. Die Kosten liegen zwischen rund 300 und 600 Euro.
Wohnwagen-Gespanne von 3,5 bis 7,0 Tonnen
Für alle, die nach 1999 ihren Pkw-Führschein gemacht haben, besteht die Möglichkeit, von Klasse B auf BE aufzustocken. Für diesen Anhängerführerschein ist eine Fahrschulausbildung mit Theorie und Praxis notwendig. Mit der Fahrerlaubnis der Klasse BE sind Wohnwagen-Gespanne mit folgenden Gewichtsbegrenzungen einsetzbar: Pkw und Lkw mit bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen und eine Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger von bis zu 7 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Das reicht problemlos für alle Pkw-Wohnwagen-Gespanne. Für den Besuch der Fahrschule zur Aufstockung von B auf BE sollte man mit Kosten von mindestens 1.000 Euro rechnen.
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Fazit
Wer seinen Pkw-Führerschein vor 1999 erworben hat, darf alle Wohnmobile und Pkw-Wohnwagen-Gespanne bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ohne Einschränkungen fahren. Wer hingegen nur den Pkw-Führerschein der Klasse B besitzt, ausgestellt nach dem 31.12.1998, ist sowohl bei Wohnmobilen als auch bei Wohnwagen-Gespannen auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen limitiert. Für schwerere Fahrzeuge oder Gespanne ist dann der Besuch in der Fahrschule und eine Erweiterung des Führerscheins notwendig. Das bedeutet einen hohen Zeit- und Kostenaufwand.