Im Alter gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Alltag einfacher zu gestalten. Sowohl sozial als auch finanziell und praktisch gibt es Wohnkonzepte, die auf Menschen fortgeschrittenen Alters zugeschnitten sind. Das Service-Wohnen schafft Gemeinschaft und Unterstützung. Mit einem Wohnungsberechtigungsschein etwa stehen günstige Wohnungen zur Verfügung.
Miete, Servicepauschale und Pflege beim Service-Wohnen
Das Besondere an dieser Wohnform ist, dass es einen Ansprechpartner für die Bewohner gibt. Dieser Service-Mitarbeiter sorgt dafür, dass innerhalb der Hausgemeinschaft Aktivitäten stattfinden. Der Besuch im Tierpark gehört genauso zum Programm wie das gemeinsame Frühstück einmal im Monat. Dadurch entsteht eine Nachbarschaft, in der die Bewohner aufeinander achten. Wenn ein Mieter krank oder pflegebedürftig wird, fällt das sofort auf und es wird für Hilfe gesorgt: Das kann ein Pflegedienst sein, der organisiert wird. Möglicherweise wird eine Reinigungskraft benötigt. Es muss eingekauft, das Mittagessen geliefert oder ein Notruf bestellt werden.
Wohlgemerkt: Der Mitarbeiter kann so ein Hilfspaket zusammenstellen, und die Nachbarn sind dabei eine große Unterstützung. Die professionellen Dienstleistungen sind jedoch vom Mieter extra zu bezahlen, weil sie nicht Teil des Service-Vertrags sind – es sei denn, die entsprechenden Angebote wie etwa der Notruf gehören vertragsgemäß zu den Serviceleistungen. Es lohnt sich also, den Vertrag genau zu lesen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Die Grenzen beim Service-Wohnen
Bei aller Vorfreude auf den Neuanfang in einer Seniorenwohnanlage – nicht alle Probleme, die Senioren in ihrer alten Wohnung haben, sind automatisch mit einem Umzug gelöst. Für Menschen, die unter einer psychischen Erkrankung leiden und behandlungsbedürftig sind, bietet diese Wohnform keine Therapie. Ebenso wenig kommt es für jemanden infrage, der zu lange in der eigenen Wohnung geblieben ist, den Haushalt nicht mehr schafft und bereits seine Selbstständigkeit verloren hat. In diesem Fall ist die Betreuung und Pflege eines Altenheimes gefragt. Wer dies berücksichtigt, wird viel Freude an seinem neuen Zuhause haben.
Miete, Servicepauschale und Pflege
Neben dem Mietvertrag ist gleichzeitig ein Service-Vertrag abzuschließen, in dem der Umfang der Betreuung beschrieben ist. Zu zahlen sind Miete, Betriebs- und Heizkosten sowie die Servicepauschale. Pflegebedürftige Bewohner können durch einen ambulanten Pflegedienst in der Wohnung versorgt werden. Ausführliche Informationen zur Pflegeversicherung.
Einige Servicewohnanlagen gehören zu einem Seniorenzentrum. Der Vorteil: Die Versorgung im Notfall ist besser. Sollte ein Bewohner nach einem Krankenhausaufenthalt noch zu schwach sein, um wieder in seiner Wohnung zu leben, ist die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege im benachbarten Altenheim möglich. Außerdem können die Mieter die Angebote im stationären Bereich nutzen: Viele von ihnen gehen dort zum Mittagessen und zu Veranstaltungen. Sollte die ambulante Pflege in den eigenen vier Wänden nicht mehr durchführbar sein, ist ein Umzug in ein Apartment im Altenheimteil innerhalb des Hauses möglich. So haben der Ehepartner oder die Nachbarn bei einem Besuch kurze Wege.
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Das ist der Wohnberechtigungsschein
In der Vergangenheit sind vorrangig Seniorenwohnungen für Bewohner mit kleinem Geldbeutel gebaut worden. Bei Wohnungsgrößen zwischen 30 und 60 Quadratmetern sind Mieten von 350 bis 700 Euro (warm, inkl. Servicepauschale) zu zahlen. Da dieser Wohnraum öffentlich gefördert wird, gibt es für die Mieter Einkommensgrenzen. Außerdem sind die Wohnungsgrößen begrenzt. Eine alleinstehende Person hat dabei Anspruch auf eine Wohnung mit einer Größe zwischen 30 und maximal 45 Quadratmetern. Ehepaare müssen sich dagegen bei diesen öffentlich geförderten Wohnungen mit maximal 60 Quadratmetern zufriedengeben.
Doch inzwischen gibt es auch zahlreiche Neubauprojekte. Diese frei finanzierten Wohnungen kosten zwischen 600 und 1.400 Euro pro Monat, und es ist auch möglich, in eine Dreizimmerwohnung zu ziehen. Damit schließt sich eine Lücke, nämlich für Mieter, die keinen Anspruch auf öffentlich geförderten Wohnraum haben und für die eine Seniorenresidenz zu teuer ist. Bei der Kalkulation sollten außer- dem die Kosten für die ambulante Pflege und weitere Dienstleistungen eingeplant werden. Dazu zählen die Kosten für eine Reinigungskraft, den Menüdienst sowie die Zuzahlungen für Medikamente oder Therapien.
Suchbegriffe im Internet: Wohnberechtigungsschein, WBS, Sozialwohnungen, Einkommensgrenzen bei Seniorenwohnungen, §5-Schein, öffentliche Förde- rung von Seniorenwohnungen
Der vorliegende Text stammt aus dem Ratgeber “Der Pflegekompass” von Jochen Mertens e.K., erstmals erschienen 2021 bei der Funke Mediengruppe.
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