Wie ausdauernd sind E-Bike-Akkus, wie gut unterstützt der E-Motor bei Bergauffahrten, wie verlässlich reagieren V-Brakes, Scheiben- oder Felgenbremsen auch bei feuchter Witterung? Um solche Fragen verlässlich und vor allem auf vergleichbare Daten gestützt beantworten zu können, müssen sich E-Bikes im Test verschiedenen Prüfungen im Labor stellen. IMTEST arbeitet deshalb mit dem international agierenden Prüf- und Zertifizierungsunternehmen Qima an deren Standort in Hamburg zusammen. QIMA hat mehr als 35 Niederlassungen und Labore weltweit und ist in 85 Ländern tätig.
Im Auftrag von IMTEST prüfen die Fachleute vor Ort Reichweite, Leistung und Sicherheit von E-Bikes – auch über die Grenzen einer alltäglichen Belastung hinaus. So ist sichergestellt, dass ein Elektrofahrrad den Ansprüchen von Käuferinnen und Käufern auch gerecht wird. Wie die Teststationen im Detail aussehen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Testfahrten für jedes E-Bike auf identischem Parcours
E-Bikes aller Klassen, wie Trekking, City-, Kompakt– oder Cargo-Bikes müssen sich aber auch in der Praxis beweisen. Auf einem für alle Bikes identischen Parcours, der über asphaltierte Straßen, Kopfsteinpflaster, unwegsames Gelände, hangauf- und -abwärts führt, testete IMTEST die Fahreigenschaften der jeweiligen E-Bikes. Hierbei zeigt sich, dass die welches Laufradgrößen beispielsweise bei engen Kurvenfahrten, etwas Geschick vom Fahrer fordern. Auch Antritt, Fahrverhalten und -komfort werden bei den Fahrtests bewertet und fließen abschließend in die Gesamtnote des Bikes.
Der komplette Testablauf für ein E-Bike im Überblick
Reichweite der E-Bikes im Test
Wie weit komme ich mit meinem E-Bike? Die Reichweite ist ein entscheidendes Kaufkriterium. Um diese vergleichbar und objektiv zu ermitteln, testet Qima sie basierend auf dem genormten Reichweitentest R200 (DIN TS 31064:2021-07). Dabei werden alle E-Bikes im Test auf einen einheitlichen Unterstützungsfaktor von 200 Prozent normiert („R200“). Auf einem zertifizierten Prüfstand im Qima-Labor wird das E-Bike auf spezielle Weise künstlich angetrieben: Mit einer simulierten Fahrerleistung von 70 Watt (W) – das entspricht sehr moderatem Mittreten – und zusätzlich 140 W Unterstützung vom E-Motor.
Eingestellt auf die höchstmögliche Unterstützungsstufe absolviert das E-Bike dann auf dem Prüfstand eine Bergauffahrt. Die Geschwindigkeit des Bikes ist dabei auf 20 ± 1 km/h geregelt und die Reifen maximal nach Herstellerangabe aufgepumpt. Zu dem Eigengewicht des Fahrrads wird so viel Gewicht hinzugefügt, dass es 100 Kilogramm wiegt. Die Temperatur im Labor beträgt dabei gezielt 23 ± 5 °C. Das Rad wird nun so lange gefahren, bis der Akku komplett entleert ist. Das Ergebnis ist die normierte Reichweite R200 in Kilometer. Darüber hinaus werden zusätzlich die Akku-Kapazität und der Energieverbrauch des E-Bikes im Test ermittelt.
Bei diesem Test werden zudem die Akku-Kapazität und der Energieverbrauch ermittelt. Die Kapazität gibt an, wie viel Energie, in Wattstunden (Wh) gemessen, der Akku speichern kann. Je höher die Zahl, desto mehr Reichweite für den Radler. Der Energieverbrauch hingegen sagt dem Nutzer, ob der Akku sozusagen ein Stromfresser ist oder besonders sparsam arbeitet. Zwar liefert diese Angaben oft der Hersteller selbst, allerdings gibt es meist keine Hinweise darauf, wie und bei welchen Bedingungen die Werte ermittelt wurden.
E-Bikes 2024: Die besten 130 im Test – von Trekking bis E-MTB
Trekking-, City-, Kompakt- und Cargo-E-Bikes: Der große Überblick
Leistung der E-Bikes bei Steigung
Auch der Unterstützungsfaktor und die mittlere Geschwindigkeit bei Steigungsfahrten wurde im bei den E-Bikes im Test genau geprüft. Mit welchem Faktor wird ein durchschnittlicher schwerer Fahrer (85 kg, zum Fahrergewicht kommt noch das jeweilige Pedelec-Gewicht hinzu) bei einer eigenen Tretleistung von 100 W bei einer Steigung von 6 Prozent unterstützt? Zum Vergleich: Ein recht fitter Hobby-Radfahrer schafft im Durchschnitt 250 bis 300 Watt Tretleistung über längere Zeit bei Fahrten in der Ebene.
Die Prüfung findet über einen stets gleichbleibenden Zeitraum (20 Minuten Dauer) statt. Die Gangschaltung des E-Bikes wird dabei so eingestellt, dass möglichst eine Trittfrequenz von 60 U/min erreicht wird. Ein guter Wert für den Unterstützungsfaktor beginnt auf der Testskala bei 3,3 und endet bei 4 (sehr gut). Zudem wird in diesem Test auch die mittlere Geschwindigkeit über 20 Minuten für das E-Bike ermittelt, die ein „gewöhnlicher“ Fahrer mit einer Pedalleistung von 100 W bei einer sechsprozentigen Steigung mit dem E-Bike erzielen kann. Während ein Wert von 23 Stundenkilometern als sehr schnell und damit als sehr gutes Ergebnis gilt, sind 16 Stundenkilometer ein ausreichendes Ergebnis.
Bremswirkung der E-Bikes im Test
Ob Felgen- oder Scheibenbremse: Die Bremsleistung ist entscheidendes Sicherheitskriterium. Während Felgenbremsen meist leichter, einfacher zu montieren und zu warten sind, gelten Scheibenbremsen als robuster, kraftvoller und sollen eine hohe Bremspräzision bieten. Gerade bei Regen kann sich der Kraftvorteil der Scheibenbremse positiv auswirken. Interessant dabei: Scheibenbremsen funktionieren auch, wenn das Rad nicht richtig ausgerichtet ist. Daher sollten Radfahrer ihre Felgenbremse von Zeit zu Zeit immer wieder selbst überprüfen beziehungsweise überprüfen lassen. Nur so können sichere und zuverlässige Bremsungen erfolgen.
In Anlehnung an die Norm EN 15194 führt Qima auf einem Bremsenprüfstand Prüfungen der vorderen und hinteren Bremse bei trockenen und nassen Verhältnissen durch.
Die Reifen der E-Bikes im Test werden dafür auf maximalen Druck gemäß Reifenhersteller aufgepumpt. Vor Beginn der Prüfung werden bei jeder Bremse 30 Probebremsungen zum Einbremsen der Scheiben durchgeführt. Im Test der E-Bikes wird dann je mit niedriger (60 Newton), mittlerer (80 N) und sehr hoher (100 N) Handkraft gebremst, die auf die Bremshebel wirkt. IMTEST veröffentlicht schließlich die Ergebnisse zu den realitätsnahen Prüfungen mit 60 N.
Journalistische Leitlinien
Redaktion und Verlag achten penibel darauf, dass journalistische Inhalte und Werbung klar voneinander getrennt bleiben. Anzeigen und Medien-Partnerschaften mit Unternehmen werden stets eindeutig als solche gekennzeichnet. Werbebotschaften dürfen nicht in einer Aufmachung (Schriftart und Typografie) präsentiert werden, die für redaktionelle Beiträge üblich ist. Sonderwerbeformen mit ungewöhnlicher Platzierung, Gestaltung oder Form müssen als Anzeige erkannt und gekennzeichnet werden.
Bewusste Zuwiderhandlungen haben arbeitsrechtliche Konsequenzen. Die Mitarbeiter dürfen in Zusammenhang mit ihrer Arbeit vonseiten dritter Personen und/oder Organisationen und Firmen weder Entgelte noch sonstige Vorteile für die Veröffentlichung oder Bearbeitung von Beiträgen entgegennehmen. Sollte sich die Annahme von Geschenken ausnahmsweise nicht vermeiden lassen, geben sie das Geschenk an den Verlag weiter, der es unmittelbar karitativen Zwecken zuführt.
Jetzt kostenlos zum IMTEST-Newsletter anmelden!
Unsere besten News, Ratgeber und Kaufberatungen der Woche für Sie per Mail und kostenlos.