Veröffentlicht inNews

Apple: Ermittlung wegen irreführender Reparierbarkeit

Diese Punkte wirft die Organisation Apple vor.

Ein iPhone wird repariert, auf einer Holzplatte liegend.
Apple-Geräte sind nicht gerade für eine einfache Reparierbarkeit bekannt. Jetzt klagt ein Verbraucherschutzverband. © insung yoon / Unsplash

Es kann sich um eine einzige falsche Bewegung handeln, und plötzlich ist das Display kaputt. Technische Geräte wie Smartphones, Laptops oder Tablets sind zwar effizient, jedoch auch hochsensibel. Um Verbrauchern die Reparatur der Geräte zu ermöglichen, hat Apple Ende 2022 den Self-Service eingeführt. Doch jetzt führen französische Behörden Ermittlungen gegen den kalifornischen Weltkonzern durch. Der Vorwurf: Mutmaßlich irreführende Geschäftspraktiken und geplante Obsoleszenz. Wie passt das alles zusammen? IMTEST erklärt die Thematik.



Zunächst einmal hilft es, den Begriff Obsoleszenz zu klären. Darunter versteht man die absichtliche Alterung eines Produktes, um dadurch die Lebensdauer zu begrenzen. Im Fall von Apple hat die französische Verbraucherschutzorganisation “Halte à L’Obsolescence Programmée” (übersetzt: Stoppt geplante Obsoleszenz, kurz Hop) bereits Ende vergangenen Jahres eine Beschwerde an den US-Konzern gerichtet.

Es geht dabei um die Auswahl an sogenannten autorisierten Werkstätten. Apple besitzt die Macht, solche Reparaturstätten selbst auszuwählen und dadurch die Auswahlmöglichkeiten seitens Verbraucher einzuschränken. Konkret ist das möglich durch die Verknüpfung von Seriennummern des Endgeräts und des Ersatzteils. Sobald man sein Apple-Gerät in einer nicht-autorisierten Werkstatt, mit einem Nicht-Originalersatzteil oder gar eigenständig zu reparieren versucht, hat Apple die Möglichkeit, das Gerät aus der Ferne zu beschädigen.

Apple soll “echte Kreislaufwirtschaft” ermöglichen

Hop hatte mit der Beschwerde Apple dazu aufgefordert, Verbrauchern “im Sinne einer echten Kreislaufwirtschaft” das Recht auf Reparatur seiner Geräte zu gewährleisten. Ein solches Recht auf Reparatur gibt es noch nicht, jedoch arbeitet die Europäische Kommission an einem solchen Gesetzentwurf. Apple Frankreich hat sich bis heute nicht zu diesen Vorwürfen geäußert, während nun die Antibetrugsbehörde mit den Ermittlungen fortfährt.



Jetzt kostenlos zum IMTEST-Newsletter anmelden!

Unsere besten News, Ratgeber und Kaufberatungen der Woche für Sie per Mail und kostenlos.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

*Pflichtfeld. Eine Abmeldung ist jederzeit über einen Link im Newsletter möglich.

Rachel Cale

Rachel Calé ist seit Mai 2022 Teil der IMTEST-Redaktion, wo sie sich am liebsten mit Themen rund um Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz beschäftigt. Stehen Produkttests an, taucht sie gerne in die neue Materie ein - stets mit dem Ziel, den eigentlichen Mehrwert für den Konsumenten zu ermitteln. Seit 2013 veröffentlicht Rachel Calé ehrenamtlich und als freie Autorin verschiedenste Beiträge, die letzte Station vor IMTEST war für die gelernte Kauffrau eine Tätigkeit bei einem nachhaltigen StartUp.