Knackpunkt AGB
IMTEST ließ die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Datenschutzklauseln von IT-Fachanwalt Christian Oberwetter prüfen. Der stieß bei allen VPN-Anbieter auf zum Teil haarsträubende Passagen. Am besten Schnitt bei den AGB mit der Note „ausreichend“ noch F-Secure ab. Allerdings wimmelt es auch hier vor kundenunfreundlichen und unwirksamen Klauseln. Noch schlechter sah es allerdings bei NordVPN, Cyberghost, ExpressVPN und Surfsharf aus, die allesamt für ihre AGB ein „mangelhaft“ kassierten. So gilt bei Surfshark und ExpressVPN beispielsweise das Recht der britischen Jungferninseln. Somit wären bei Streitigkeiten entsprechend der Gerichte auf den britischen Jungferninseln zuständig. Ähnlich sieht es bei NordVPN aus, nur das hier der Gerichtsstand Panama wäre. Zudem räumt sich der Anbieter ein, die Bedingungen jederzeit ändern zu können.
FAZIT: Die besten VPN-Dienste
Nicht nur wenn es nur um die Up- und Download-Geschwindigkeit geht, liegt NordVPN mit den besten Durchschnittswerten eindeutig vorne, auch beim Torrent-Speed. Auch Gamer, die besonders auf die Latzenzzeiten achten, und bei denen der auslösende Klick keine Millisekunde zu lange im Netz unterwegs sein darf, sind bei NordVPN gut aufgehoben. In Sachen „Ausstattung“ und „Sicherheit“ gibt es ebenfalls wenig Anlass zur Kritik. Wer ein Haar in der Suppe sucht, findet es allein in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. So gibt es einige unwirksame und kundenunfreundliche Passagen. Trotzdem mit der Gesamtnote „befriedigend 2,7“ verweist NordVPN den Zweitplatzierten Surfshark („befriedigend 2,9“) in die Schranken. Dafür ist Surfshark aber nur halb so teuer und damit der IMTEST Preis/Leistungstipp.
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