Die festliche Zeit rund um Weihnachten steht vor der Tür und mit ihr die Vorfreude auf Geschenke und gemeinsame Momente. Doch was passiert, wenn die liebevoll ausgewählten Präsente nicht den Geschmack des Beschenkten treffen? Oder wenn sie einfach nicht passen? In solchen Fällen tauchen oft Fragen auf, wie zum Beispiel: Kann man Geschenke umtauschen? Darf man das überhaupt? Gibt es ein Rückgaberecht für unpassende Präsente? Und wie steht es um das Thema Spenden, wenn das Geschenk so gar nicht dem persönlichen Geschmack entspricht? IMTEST gibt Tipps rund um Umtausch und Rückgabe und zeigt, wie man mit einer besonderen Geste durch Spenden anderen eine Freude machen kann.
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Darf ich mein Geschenk zurückgeben?
Ein heikles Thema… Die Frage, ob es in Ordnung ist, ein Weihnachtsgeschenk weiter zu schenken oder gar zurückzugeben, ist nicht pauschal zu beantworten. Um das zu entscheiden sind vor allem zwei Dinge zu beachten:
- Wie persönlich war das Geschenk? Ein individuell graviertes Schmuckstück weggeben? Lieber nicht! Hier steckt zu viel Aufwand und Herzblut drin. Wenn das Kleinod nicht in den Alltag passt, dann vielleicht zu besonderen Anlässen wie Geburtstag oder Jahrestag.
- Von wem kommt das Geschenk? Jemand, der persönlich nah steht, wird bestenfalls verstehen, dass ein Pulli in der falschen Größe anderswo besser aufgehoben ist. Eine entfernte Bekanntschaft wird unter Umständen nicht einmal merken, dass ihr Geschenk einen anderen Weg genommen hat. Personen im Spektrum dazwischen sind hier schon schwieriger einzuschätzen. In jedem Fall gilt es, sich vorab zu überlegen, wie die Person wohl reagieren wird, wenn sie feststellt, dass ihr Geschenk weg ist.
Wo kann ich Geschenke secondhand verkaufen?
Wenn dann klar ist, dass das Geschenk leider nicht bleiben kann (zu groß, zu klein, grauenhafter Geschmack), stellt sich die Frage nach dem Wie. Tauschen, Spenden oder zurückgeben? Bei Letzterem ist wichtig zu wissen, dass selbst neuwertige Produkte bei Amazon und Co. in der Regel nach der Rückgabe schlicht vernichtet werden. Sie als Abfall zu entsorgen, ist für Hersteller und Händler meist günstiger, produziert aber Müll und verschwendet Ressourcen. Ein Gegenmodell bietet der eBay ReStore. Hier nehmen namhafte Hersteller ihre Produkte selbst zurück, sorgen für die Runderneuerung und verkaufen sie dann zu niedrigeren Preisen erneut.
Auch privat lassen sich im ReStore oder auf alternativen Plattformen unliebsame Geschenke secondhand vermitteln. Online-Marktplätze wie Kleinanzeigen.de, Facebook Marketplace oder spezialisierte Kleinanzeigenportale ermöglichen einen einfachen Verkaufsprozess. Plattformen wie Vinted sind perfekt für den Verkauf von Kleidung geeignet. Elektronische Geräte können erfolgreich auf reBuy oder im eBay ReStore verkauft werden. Auch Lokale Second-Hand-Geschäfte sind eine gute Option, besonders solche mit Fokus auf bestimmte Artikel, wie “GameStop” für Spiele oder “Vintage Treasures” für Antiquitäten.
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Gibt es Tauschbörsen für ungewollte Geschenke?
Verkaufen ist schön und gut, nur hat man dann gar kein Geschenk mehr. Wer sich trotz Fehlkauf über eine Kleinigkeit zu Weihnachten freuen möchte, kann Tauschbörsen nutzen und sich hier ein neues Geschenk aussuchen. Plattformen wie Vinted eignen sich hervorragend für den Tausch von Kleidung. Für Bücher bieten sich Medimops oder BookCrossing als internationale Gemeinschaft an, in der Bücher weltweit geteilt werden. Tauschticket ermöglicht den Austausch von Büchern, Filmen, Spielen und mehr. Bei Elektronikprodukten könnten Tauschmöglichkeiten auf spezialisierten Foren wie “Hardwareluxx” oder “ComputerBase” existieren. Wichtig ist nur, die Nutzungsbedingungen und Regeln der jeweiligen Plattformen zu beachten.
Wo kann ich Geschenke sinnvoll und vertrauenswürdig spenden?
Wer kennt ihn nicht, den Gedanken: Wohin mit dem ganzen Zeug? Gerade nach Geschenkefesten wie Weihnachten stapeln sich in der Wohnung die Neuheiten und nicht immer findet sich für alles einen vernünftigen Platz. Bevor sie nur Raum wegnehmen, ist es manchmal besser, sich von Dinge zu trennen. Lokale Wohltätigkeitsorganisationen, wie die “Arbeiterwohlfahrt” (AWO) oder das “Rote Kreuz“, nehmen meist gerne gut erhaltene Geschenke entgegen. Auch Kleidungsspenden sind beim Deutschen Roten Kreuz oder in regionalen Aktionen gut aufgehoben, wie etwa . Online-Plattformen wie “Freecycle” oder “Verschenkmarkt” bieten eine Möglichkeit, Geschenke kostenlos an Interessierte in Ihrer Gemeinschaft weiterzugeben. Auch regionale Tierheime oder Tierrettungsorganisationen freuen sich oft über Sachspenden, insbesondere wenn es um unbenutzte Tierbedarfsartikel geht.
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Gibt es verlängerte Rückgabefristen speziell für Weihnachtsgeschenke?
Wer sich lieber für die klassische Rücksende-Option entscheidet, muss je nach Händler unterschiedliche Bedingungen beachten. Viele große Einzelhändler bieten eine Rückgabefrist von 14 bis 30 Tagen an. Grundsätzlich gilt jedoch: Lieber genau hinschauen und die genauen Bedingungen für jedes Geschäft zu überprüfen. Zumal viele Händler zu Weihnachten speziell verlängerte Fristen anbieten. Hier einige Beispiele:
- Thalia: Geschenke, die zwischen dem 30. Oktober und dem 26. Dezember 2023 bei Thalia gekauft werden, gilt das Rückgaberecht bis zum 31.01.2024.
- Amazon: In der Weihnachtszeit verlängert Amazon die Rückgabefrist für Artikel, die zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember gekauft wurden bis zum 31. Januar. 2024.
- MediaMarkt: MediaMarkt verlängert die Rückgabefrist für Artikel, die ab dem 31.10. Wunschprodukt erworben wurden bis 31. Dezember 2023.
- Otto: Artikel die ab November 2023 gekauft wurden, können bei Otto bis zum 31.01.2024 zurückgegeben werden.
- Douglas: Artikel, die bei Douglas zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember 2023 gekauft wurden, können noch bis einschließlich 31. Januar 2024 zurückgegeben werden.
Wie viel kostet es, Geschenke zurück zugeben?
Es bleibt noch die Frage, wieviel die Rücksendung kostet und welche Grundsätze dabei zu berücksichtigt sind. Auch hier gibt es die Antworten nur Händler-spezifisch. Amazon, Zalando, ASOS und IKEA beispielsweise bieten oft kostenlose Rücksendungen an. Gründe können technische Mängel sein, oft aber auch persönliche, wie eine falsche Kleidergröße. Häufig stellen Händler dazu selbst Retoren-Label zur Verfügung. Verpflichtet sind sie dazu aber nicht.
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